Eine qualitativ hochwertige Kleinkindbetreuung in Südtirol – das war das Anliegen des Team K in dieser Landtagssitzungswoche. Höhere Löhne für Kleinkindbetreuerinnen, mehr Plätze und Planungssicherheit für die Sozialgenossenschaften sind seit Jahren die zentralen Anliegen. Doch auch diesmal erteilte die Mehrheit dem Beschlussantrag wieder eine Abfuhr.
“Es liegt an der Politik, die idealen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Kleinkindbetreuung in Südtirol zu schaffen. Vieles wird von der Landesrätin medienwirksam angekündigt und versprochen, die Situation ist aber nach wie vor prekär. KleinkindbetreuerInnen kommen mit ihrem Gehalt kaum über die Runden, sie können ihre Lebenskosten nicht stemmen. Die Sozialgenossenschaften sind kaum in der Lage, die Führungskosten der Kleinkindbetreuung zu den aktuellen Ausschreibungsbedingungen zu bezahlen. Ohne Arbeitsvertrag erhalten die Familien keinen Platz in der Kleinkindbetreuung, ohne Platz können sie keinen Arbeitsvertrag abschließen”, beschreibt Maria Elisabeth Rieder die zentralen Schwierigkeiten und Anliegen.
In der aktuellen Landtagssitzungswoche machten das Team K und die grüne Fraktion die Kleinkindbetreuung zum Thema, unterstützt vom Landesverband der Sozialberufe. Leider wurden beide Beschlussanträge abgelehnt.
Seit Maria Elisabeth Rieder im Landtag sitzt, ist die Kleinkindbetreuung eines ihrer Hauptanliegen. Unzählige Beschlussanträge und Anfragen hat sie dazu verfasst. Bereits im September 2019 fand eine große Anhörung zur Kleinkindbetreuung statt, die von allen Oppositionsparteien gemeinsam organisiert wurde. KleinkindbetreuerInnen, Eltern, GemeindevertreterInnen und VertreterInnen von Sozialgenossenschaften und Gewerkschaften kamen zu Wort. Die Themen waren dieselben, die uns noch heute begleiten. Die unzureichende Bezahlung der BetreuerInnen, die fehlenden Plätze in manchen Gemeinden und die hohen Kosten für die Sozialgenossenschaften. betreffen. Der Tenor lautete bereits damals: Bei den Kleinsten darf nicht gespart werden. Getan hat sich seither wenig.
Der maximale Stundensatz für eine Kita mit weniger als 10 Plätzen beträgt 14€, für jene mit mehr als 10 Plätzen 12€. Es ist allerdings kein Mindeststundensatz vorgeschrieben, weshalb es vorkommt, dass Kleinkindbetreuungsdienste auch mit 10€ oder weniger pro Betreuungsstunde ausgeschrieben werden. Von diesen veranschlagten Stundentarifen wird ein Teil (min. 0,90€-max. 3,65€) von den Familien, der Rest zu gleichen Teilen von Gemeinde und Land getragen. Die Trägerkörperschaften der Kleinkinderbetreuungseinrichtungen müssen also laut genanntem Beschluss mit dem veranschlagten Stundensatz für Mahlzeiten und Hygieneprodukte aufkommen, ebenso müssen sie alle weiteren Kosten für die Einrichtung und das Betreuungspersonal tragen.
In vielen pädagogischen Bereichen fehlen Fachkräfte. Die Qualitätsstandards legen genau fest, welche Ausbildung die Arbeitskräfte in den Kleinkindbetreuungsdiensten vorweisen müssen. Die Ausbildung zum/zur Kleinkindbetreuer/in dauert ein Jahr und setzt entweder das Maturadiplom oder das Diplom der Ausbildung zum/zur Sozialbetreuer/in voraus.
Vor etwa einem Jahr hat die Landesregierung eine neue Ausbildungsschiene eingeführt, die den Beruf der KleinkindbetreuerInnen wesentlich unattraktiver macht. Mit ebenso einem Jahr Ausbildung und denselben Voraussetzungen kann die Qualifikation zum/zur pädagogischen Mitarbeiter/in im Kindergarten erlangt werden. Während die meisten KleinkindbetreuerInnen mit privatem Tarifvertrag von den Sozialgenossenschaften beschäftigt werden, haben die pädagogischen MitarbeiterInnen Zugang zum öffentlichen Dienst im Kindergarten. Nicht nur finanziell, sondern auch was Arbeitszeit und Rahmenbedingungen anbelangt sind die Stellen im Kindergarten attraktiver.
Die Landesregierung kündigte auch an, die Gehälter anzupassen, doch wie bei vielen Lohnverhandlungen ist auch hier nichts geschehen. Die Sozialgenossenschaften sehen sich einem massiven Personalmangel ausgesetzt, der nun durch die neue Ausbildung zusätzlich verstärkt wird. Aus eigener Kraft können sie dem Personal kein besseres Gehalt anbieten, da, wie bereits erwähnt, die Stundensätze kaum die effektiven Kosten decken.
“Vor diesem Hintergrund ist es klar, dass die Landesregierung hier tätig werden muss. Es reicht nicht, die Kleinkindbetreuungsdienste auszubauen – in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Einrichtungen verdoppelt -, sie müssen personell, strukturell und finanziell aufgewertet und unterstützt werden”, so Rieder. Der Beschlussantrag des Team K beinhaltete verschiedene Forderungen, so das Recht auf einen Kleinkindbetreuungsplatz, einen Mindeststundensatz für die Ausschreibungen, höhere Löhne für die KleinkindbetreuerInnen und die Erarbeitung eines langfristigen Gesamtkonzepts für die Kleinkindbetreuungsdienste. Die Mehrheit erklärte, die für den Herbst geplante Anhörung im Landtag abzuwarten und lehnte die Forderungen, die von der gesamten Opposition geteilt wurden, ab.