Die Corona-Krise hat weltweit von einem Tag auf den anderen viele Wirtschaftszweige zum Erliegen gebracht. Andere wurden stark eingeschränkt. Zudem ist durch das Reiseverbot der freie Personenverkehr EU weit stark eingeschränkt. Das Arbeiten im Ausland ist dadurch besonders erschwert.
Bereits im Krisenjahr 2009 hat man in Italien mit der Einführung des Voucher-Systems eine Möglichkeit geschaffen, mit geringem bürokratischen Aufwand Arbeitnehmer regulär zu beschäftigen. Leider wurde dieses System in den darauffolgenden Jah- ren teils stark missbraucht, sodass es 2017 zur Abschaffung der Voucher und der Einführung des PrestO kam, mit welchem hingegen ein um ein vielfaches schwerfälligeres System eingeführt wurde.
Auch das Modell für Arbeit auf Abruf hat zu wenig Flexibilität und lässt nicht genügend Spielraum, um den Erfordernissen und Herausforderungen, welche durch Covid 19 entstanden sind, entsprechen zu können.
Heute erscheint es mehr als sinnvoll, die altbewährte Bezahlung mit Wertgutscheinen wieder einzuführen.
Nehmen wir das Gastgewerbe als Beispiel. Niemand kann in der aktuellen Situation mit Sicherheit voraussagen und planen, wie groß der Gästezuspruch und in der Folge der Bedarf an Arbeitskräften ist.
Als zweites für Südtirol relevantes Beispiel gilt es, in der Landwirtschaft für eine Deckung des Bedarfs an Arbeitskräfte zu sorgen, da noch nicht abzusehen ist, wie lange die ausländischen Hilfsarbeiter ausbleiben.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- sich in Rom beim zuständigen Ministerium dafür einzusetzen, das im Krisenjahr 2009 eingeführte Voucher-System wieder zu aktivieren;
- Die Voucher werden über Tabaktrafiken oder beim NISF/INPS angekauft und haben eine Gültigkeit von 1 oder 2 Jahren, bei Saisonarbeit saisonal; beim INAIL wird vor Arbeitsbeginn dieser gemeldet.