Anfang Dezember 2019 erschienen in mehreren lokalen Medien bezahlte Werbeanzeigen des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Dessen Generaldirektor hat die damit verbundenen Ausgaben in Höhe von 65.000 Tausend Euro genehmigt. Statt wie in der Vergangenheit derartige Webeschaltungen dazu zu verwenden, die Bevölkerung über Gesundheitsthemen zu informieren, handelt es sich diesmal im Wesentlichen um eine Werbeanzeige in eigener Sache für den Betrieb, seinen Generaldirektor und den Sanitätslandesrat. Zahlreiche empörte Bürger haben uns darauf kontaktiert – und in der Tat stellt
sich die Frage, ob diese Art der Werbung in eigener Sache vertretbar ist. Erschwerend kommt hinzu, dass – unseres Erachtens – die von den Zeitungen mit Zustimmung des Auftraggebers gewählte Form der Werbeinserate als PR, ungenügend als solche gekennzeichnet war, da einem redaktionellen Artikel täuschend ähnlich gestaltet, und somit im Widerspruch zur deontologischen Charta der Journalisten.
Dies vorweg, richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage bewirbt der Sanitätsbetrieb seinen Generaldirektor und
den Landesrat?
2. Sind in Zukunft weitere derartige Werbeinserate in eigener Sache geplant, oder
werden diese öffentlichen Gelder wieder wie früher ausschließlich für Infos zu Gesundheitsfragen verwendet werden?
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