Die Landesregierung sieht mit Beschluss Nr. 385/2015 die Vergütung von externen Referenten und Referentinnen, Moderatoren und Moderatorinnen, Kursleiter und Kursleiterinnen, Tutoren und Tutorinnen, Supervisoren und Supervisorinnen bei Lehrgängen, Tagungen, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen vor. Dieser Beschluss gilt auch als Richtlinie für die Hilfskörperschaften des Landes, einschließlich die staatlichen Schulen.
Während im Umgang mit externen Anbietern, die als Freiberufler oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verpflichtet und entsprechend entlohnt werden, durch diesen Beschluss die Rahmenbedingungen weitgehendst geregelt sind, gilt dies nicht für Ehrenamtliche. In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass Vertreter/innen von ehrenamtlich tätigen Vereinen/Organisationen zu Tagungen, Kongressen und Lehrveranstaltungen als Referenten/innen bzw. Experten/innen eingeladen wurden, um mit ihrer Expertise zum Gelingen der Veranstaltung beizutragen. Für diese Verpflichtung, die meist in keinem direkten Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement steht, wurden keine Fahrtspesen, Übernachtungsspesen oder Verpflegungskosten, aber auch keine Honorare von Veranstalterseite, sprich der öffentlichen Hand (Körperschaften, Ämter, Schulen) gezahlt.
Die Landesverwaltung kann laut Beschluss, analog wie es für die Landesbediensteten vorgesehen ist, den ehrenamtlich Tätigen keine Vergütung oder Spesenrückerstattung gewähren. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Referenten/innen und schwächt das Ehrenamt bzw. schmälert die Motivation, da sich viele Freiwillige im Laufe der Jahre wertvolle Kompetenzen aufbauen, diese dann von der öffentlichen Hand genutzt werden, sich die Freiwilligen aber durch diese mangelnde Wertschätzung, die auch in einer Nichtübernahme der Spesen durch die öffentliche Hand ihren Ausdruck findet Ein Ehrenamtlicher aus dem Sozialbereich hat es so ausgedrückt: „Man fühlt sich als Depp und regelrecht gemobbt, wenn man bei einer Tagung der Landesverwaltung oder einer Hilfskörperschaft des Landes als Referent eingeladen wurde, um über Vorschläge für eine Verbesserung im Sozialbereich zu referieren. Dann sitzt man neben einem Fachmann, der ebenfalls zum selben Thema referiert, der aber neben einem stattlichen Honorar auch noch sämtliche Spesen erstattet bekommt. Man bekommt zudem von Seiten des Veranstalters klar vermittelt, dass man sich quasi geehrt fühlen sollte, überhaupt eingeladen worden zu sein, das Ehrenamt immer kostenlos sein müsse und die Nachfrage nach Spesenersatz fast schon eine Beleidigung sei“.
Wir als Team K stehen für eine stärkere Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes und machen uns dafür stark, dass es keine Ungleichbehandlung bzw. sogar schlechtere Behandlung des Ehrenamtes von Seiten der öffentlichen Hand gegenüber Referenten und Experten aus der Privatwirtschaft geben darf. Beide Seiten werden oft für den gleichen Zweck eingeladen und bringen den gleichen Einsatz bzw. die gleiche Expertise ein.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- den Beschluss der Landesregierung Nr. 385/2015 dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass für extern tätige Referenten/innen, Moderatoren/rinnen, Kursleiter/innen, Tutoren/innen, Supervisor/innen, die aufgrund ihrer Arbeit und Erfahrungen bei ehrenamtlichen Vereinen bzw. Organisationen bei Lehrgängen, Tagungen, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen verpflichtet werden, eine Kostenrückerstattung vorzusehen ist;
- den Beschluss der Landesregierung Nr. 385/2015 dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass für extern tätige Referenten/innen, Moderatoren/rinnen, Kursleiter/innen, Tutoren/innen, Supervisor/innen, die aufgrund ihrer Arbeit und Erfahrungen bei ehrenamtlichen Vereinen bzw. Organisationen bei Lehrgängen, Tagungen, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen verpflichtet werden, eine Vergütung vorzusehen ist.