Die Landesämter für deutsche, italienische und ladinische Kultur gewähren jährlich Förderungen an Einzelpersonen und öffentliche oder private Körperschaften (Vereine, Genossenschaften, Komitees, Stiftungen usw.), die in der Regel keinen Gewinnzweck verfolgen. Diese Förderungen für kulturelle oder künstlerische Aktivitäten sowie für Investitionen (Ankauf von Ausstattung für ihre kulturellen Aktivitäten, Sanierung und Modernisierung von Kultureinrichtungen) kommen der gesamten Südtiroler Bevölkerung zugute.
Das vielfältige Kulturangebot erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern aller Sprachgruppen, aber auch bei den EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die hier in Südtirol studieren oder arbeiten.
Mit den Beschlüssen Nr. 886/2016 (deutsche Kultur), Nr. 1127/2016 (ladinische Kultur) und Nr. 1008/2016 (italienische Kultur) wurden in Anlehnung an die EU-Richtlinien neue, vereinfachte Kriterien für die Gewährung von Förderungen festgelegt. Vorgesehen sind etwa die Möglichkeit mehrjähriger Finanzierungen, die Einreichung des Beitragsgesuchs über zertifizierte elektronische Post u. a. m.
Ein Vergleich der oben genannten Richtlinien zur Gewährung von Förderungen für die deutsche, die ladinische und die italienische Kultur zeigt jedoch, dass eine Ungleichbehandlung der antragstellenden Kulturanbieter besteht.
In einem Gebiet wie Südtirol, wo verschiedene Kulturen zusammenleben, ist es wichtig, die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich die verschiedenen Kulturen voll entfalten können und das einen dynamischen, freien und produktiven Austausch möglich macht.
In diesem Sinne ergibt sich die Notwendigkeit, allen Kulturanbietern und allen Nutzerinnen und Nutzern des lokalen Kulturangebotes die gleichen Bedingungen zu bieten und somit eine ausgewogene Entfaltung der kulturellen und künstlerischen Aktivitäten aller drei Sprachgruppen zu gewährleisten.
Natürlich haben die verschiedenen Landesteile (Städte und Ortschaften) unterschiedliche Bedürfnisse. Es gibt jedoch Kriterien und Anforderungen wie die Transparenz, die Korrektheit, die finanzielle Stabilität und der Ethik-Kodex, die für alle Sprachgruppen ausnahmslos gelten müssen. Es geht also nicht darum, das Kulturpanorama einheitlich zu gestalten oder gegen ein reichhaltiges Angebot zu arbeiten, sondern vielmehr die Kriterien zur Gewährung von öffentlichen Beihilfen zu überarbeiten, wobei den unterschiedlichen Anforderungen und den Besonderheiten der kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten der drei Sprachgruppen Rechnung getragen werden muss.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich für die deutsche Sprachgruppe gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 886/2016 auf die ladinische und die italienische Sprachgruppe auszudehnen.