Das Prinzip wäre eigentlich ganz einfach: Vereine, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, müssen sich davon abhalten, in irgendeiner Weise am Wahlkampf teilzunehmen, z. B. durch Wahlempfehlungen oder durch die Bereitstellung von Werbeflächen für Kandidaten auf Infoblättern und Websites. Jede Form der Einmischung kann aus verständlichen Gründen nicht toleriert werden: Die lokalen Verbände und Vereine, die Landesbeiträge erhalten, haben die Aufgabe, all ihre Mitglieder zu vertreten, unabhängig von der politischen Überzeugung, und dürfen daher nicht am Wahlkampf teilnehmen. Die Funktionäre der genannten Verbände würden ansonsten in einen augenscheinlichen Interessenskonflikt geraten, denn die Landesbeiträge dürfen in keinster Weise für die Unterstützung von einzelnen Parteien oder politischen Kandidaten verwendet werden, da dadurch eine gegenseitige Bevorteilung entstehen könnte.
Und die Demokratie ist die Leidtragende. Es gibt hierfür genügend negative Beispiele, wie von unterschiedlichen Seiten, auch durch Anfragen, aufgezeigt wurde. Was es hingegen nicht gibt, sind verpflichtend anzuwendende Sanktionen, die als Abschreckung dienen können. Derzeit besagt Art. 5 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 5, dass es den „Tourismusvereinen, die Landesbeiträge erhalten, verboten ist, sich an der Wahlkampagne von politischen Parteien und Kandidaten jeglicher Wahlliste finanziell oder auf andere Weise zu beteiligen“, und dass bei Verstoß der Landesbeitrag für das laufende Jahr gestrichen wird. Dieses Verbot sollte auf alle Verbände und Vereine ausgeweitet werden, die Landesbeiträge erhalten.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- das Verbot der Finanzierung, Bevorzugung und Bewerbung von Parteien und Kandidaten jeglicher Wahlliste vorzusehen;
- angemessene und konkret anwendbare Sanktionen für Organisationen und Verbände, die Landesbeiträge erhalten und sich nicht an das Verbot laut Punkt 1 halten, einzuführen;
- vorzusehen, dass Funktionäre der Vereine, die mit öffentlichen Beiträgen vom Land Südtirol finanziert werden, verpflichtend von ihrem Amt zurücktreten müssen, falls sie gewählt werden.