Noch immer hält die Landesregierung daran fest, dass mit Juli das neue Raumordnungsgesetz in Kraft treten soll. Bereits zwei Mal hat das Team K, über Paul Köllensperger und Peter Faistnauer, im Landtag über einen Änderungsantrag und im Gesetzgebungsausschuss, bei der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer interveniert, das Gesetz dringend aufzuschieben, um in der aktuell prekären Situation aufgrund der Corona bedingten Krise dieses unausgereifte und unerprobte Gesetz nicht heuer noch in Kraft treten zu lassen.
Das Team K fordert deshalb: das neue Gesetz Raum und Landschaft darf nicht im Juli in Kraft treten, sondern frühestens mit Jahresende. Mindestforderung ist, dass beide Gesetze parallel laufen bis Ende 2020, Mit Wahlmöglichkeit für die Bürger und Betriebe ihre Projekte nach dem alten oder neuen Gesetz einzureichen. Ansonsten steht dem gesamten Sektor ein Supergau bevor.
„Reihum kommt einstimmig dieselbe Rückmeldung: alle sind dafür, das Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes um ein halbes Jahr aufzuschieben. Nicht zuletzt wegen der absoluten technischen Unvereinbarkeit, durch die mittels Covid-Sondermaßnahmen höchst verschärfte Lage, welche praktisch die technischen Akte vollkommen ausgesetzt hat. Diesbezüglich hat mich keine einzige gegenteilige Meinung erreicht“, erklärt Peter Faistnauer aufgrund von Informationen die ihm Freiberufler und Bürger zugetragen haben.
Paul Köllensperger meint dazu: „Ich habe es bereits im Zuge der Debatte um das Hilfspaket gesagt: ich sehe keine Dringlichkeit gegeben, das Gesetz muss verschoben werden, ansonsten kommt es hier zum Supergau für Ämter und Bauwirtschaft. Rein opportunistisch gedacht, könnte es uns ja gelegen kommen, dass genau vor den Gemeindewahlen der SVP dieses Gesetz um die Ohren fliegt, aber mit ist es lieber, wenn das nicht geschieht, denn der Schaden für Projektträger und Unternehmen wird voraussichtlich enorm sein.“
Zuviel Unklarheiten sind im Gesetz, es fehlen noch wichtige Durchführungsbestimmungen und vor allem jegliche Erprobung bei Gemeinden, Verwaltung, Projektanten, Freiberuflern. Rechtssicherheit ist zumindest in der Anfangsphase ebenso nicht gegeben.
Als ehemaliger Bürgermeister kann Peter Faistnauer die Situation in den Gemeinden gut einschätzen: „Das Gesetzt in der aktuellen Situation durchsetzen zu wollen, ist alles andere als bürgerfreundlich. Es verursacht eine große Rechtsunsicherheit. Planer befinden sich in einen unsicheren Raum versetzt, und auch wer bauen will, da keiner weiß, was nachher noch möglich sein wird. Sollte das Gesetz effektiv im Juli starten, ist der Kollaps des gesamten Sektors für Herbst vorprogrammiert.“
Die Gemeinden sind noch immer nicht vorbereitet auf die Umsetzung der organisatorischen und personellen Maßnahmen, die das Gesetz erfordert. Die Krisensituation hat viele Prioritäten kopfüber gestellt. Es ist weiterhin noch nicht absehbar, ab wann in den kommenden Wochen oder Monaten und in welcher Form Zusammentreffen wieder möglich sein werden. Nicht alles kann in Videokonferenzen gehändelt werden. Wie soll das funktionieren mit all den neuen Kommissionen? Wie soll das funktionieren mit all den Veränderungen nach den Gemeindewahlen, welche auch noch ausständig sind?
Das Inkrafttreten dieses Gesetzes in der jetzigen Phase bringt mit Sicherheit einen monatelangen Stillstand bei der Vergabe von Baugenehmigungen und somit einen Baustopp für eine lange Zeit mit sich.
Deshalb die Forderung des Team K: Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes „Raum und Landschaft“ muss verschoben werden, am besten auf nächstes Jahr. Besser noch sollte es nie in Kraft treten, da das neue Gesetz heute schon schlechter ist als das aktuelle. Was es aktuell braucht sind Aufbau- und Unterstützungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, und keine Umwälzungen rechtlicher Natur.
Team K
Peter Faistnauer
Paul Köllensperger