Mit einem Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der psychischen Beratung und Betreuung, vorgelegt vom Team-K-Landtagsabgeordneten Franz Ploner, befasste sich an diesem Freitag der vierte Gesetzgebungsausschuss im Südtiroler Landtag. Primäres Ziel des Gesetzesentwurfes ist die Schaffung eines institutionellen Rahmens, der geeignet ist, auch mit starken Fluktuationen der zu behandelnden Patientinnen und Patienten einen zeitnahen und flächendeckenden Dienst im Land zu gewährleisten. Gesetzeseinbringer Franz Ploner geht mit der Entscheidung im Gesetzgebungsausschuss hart ins Gericht: “Mit der mehrheitlichen Ablehnung der Artikel 2 bis 5 hat der Gesetzgebungsausschuss das Gesetz nicht nur versenkt und damit ein Kapitel zur Tabuisierung der querbeet durch die Südtiroler Gesellschaft gehenden Problematik weitergeschrieben, sondern vor allem jenen leidgeprüften Menschen einen Schlag ins Gesicht versetzt, die dringend Hilfe bräuchten.”
“Gerade die Folgen von Corona zeigen auch in Südtirol deutlich einen immensen Anstieg des Bedarfes an psychologischer Beratung und Betreuung. Fakt ist, dass der Sanitätsbetrieb als jetziger Träger diesen Dienst in keinster Weise abdecken kann. Mein vorgelegter Gesetzesentwurf zielt darauf ab, neben den ohnehin durchgeführten psychologischen Beratungen durch den Sanitätsbetrieb, den Gesundheitsbezieken, Bezirksgemeinschaften, Gemeinden, Sozialsprengeln und Altersheimen auch akkreditierte Gemeinschaftspraxen sowie freiberuflich tätige Psychologinnen und Psychologen mit der psychologischen Beratung und Betreuung von Patientinnen und Patienten zu betrauen. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen sollten durch den Haushalt des Südtiroler Sanitätsbetriebes finanziert werden”, so der Vorschlag von Franz Ploner vom Team K.
Auch das negative Gutachten des Rates der Gemeinden zur Gesetzesinitiative mit der alleinigen Begründung desselben, “der Hauptgrund für die langen Wartezeiten in der psychologischen Beratung in Südtirol besteht im akuten Personalmangel” lässt der Landtagsabgeordnete und erfahrene Mediziner Franz Ploner so nicht gelten. “Psychische Gesundheit, Stabilität und Integrität sind ein hohes Gut von unschätzbarem sozialer und volkswirtschaftlicher Relevanz. Eine Therapie darf nicht ausschließlich Privileg von Wohlbetuchten in unserer Gesellschaft werden, die über die finanziellen Mittel verfügen, und bei bedarf auf private Angebote auszuweichen können. Die Politik muss die Weichen für einen unbürokratischen, leistbaren, niederschwelligen Zugang zu diesen psychologischen Diensten stellen”, urgiert der Team-K-Landtagsabgeordnete Richtung Landesregierung.
Zur Erinnerung: Die Nachbarprovinz Trient hat bereits vor acht Jahren ein eigenes Landesgesetz zur Regelung der psychischen Behandlungen und Betreuungen innerhalb der Provinz verabschiedet. Südtirol hätte sich ein Beispiel nehmen können.