Das Team K wird morgen im Landtag im zuständigen Ausschuss zwei wichtige Neuerungen für die Zivilinvaliden einbringen.
Es geht einerseits um eine Neuregelung der Abfertigung, diese soll nicht mehr zum Jahreseinkommen zählen damit das Anrecht auf Zivilinvalidenrente nicht verloren geht. Zudem plädiert das Team K für eine Änderung des Verwaltungsaufbaus bezüglich Ansuchen für Zivilinvalidenrente nach Verlust des Arbeitsplatzes, damit Bedürftige nicht bis zu 24 Monaten auf die ihnen zustehende Rente warten müssen.
„Zu den Anliegen Zivilinvalidenrente und Abfertigung hat es bereits vor einem Jahr eine Aussprache zwischen Volksanwältin, Direktorin der Vereinigung der Zivilinvaliden und der Soziallandesrätin gegeben. Bis heute sind die Probleme in dieser Sache nicht gelöst worden. Die Betroffenen erwarten sich von den verantwortlichen Politikern nicht nur Worte des Verständnisses und das medial präsentierte Versprechen sich die Sachen anzuschauen, sondern konkrete Taten und Entscheidungen. Dieser Gesetzentwurf des Team K soll einmal mehr die Landesregierung endlich zum Handeln und zu Entscheidungen in dieser Sache bewegen, damit die Zivilinvaliden Südtirols endlich Gewissheit haben“, sagt der Einbringer des Gesetzes Abgeordneter Alex Ploner.
Das Team K erhofft sich morgen im Gesetzgebungsausschuss eine breite Zustimmung für diesen Lösungsvorschlag, um den Zivilinvaliden eine bestmöglich schnelle und unbürokratische Auszahlung der Zivilinvalidenrente zu ermöglichen.
Hier der Gesetzesvorschlag im gesamten Wortlaut: http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/akte/angaben_akt.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=595751
Zusätzliche Informationen:
Abfertigung bei Arbeitsauflösung für Zivilinvaliden
Berufstätige Zivilinvaliden, welche die monatliche Zivilinvalidenrente von 442,35 Euro beziehen, stehen häufig vor dem Problem, dass bei Arbeitsrücktritt die angehäufte Abfertigung zum Jahreseinkommen zählt. Dies hat oftmals zur Folge, dass der Antragsteller für die Zivilinvalidenrente, die Grenze des im Vorjahr erzielten Brutto-Jahreseinkommens überschreitet. Infolge verliert der Zivilinvalide für ein Jahr die Zivilinvalidenrente. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies einen Verlust von 5.750,60 Euro im Jahr.
Auszahlung der Zivilinvalidenrente bei Verlust des Arbeitsplatzes
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Zivilinvaliden, welche den Arbeitsplatz verlieren und die Einkommensgrenze vom Vorjahr nicht übersteigen, bis zum 01. Juni des darauffolgenden Jahres warten müssen, bis sie die Zivilinvalidenrente ausbezahlt bekommen. Damit können über 24 Monate bis zur 1. Rentenauszahlung vergehen.
Hier ein Beispiel zur aktuellen Vorgehensweise:
- 30.04.2019: Letzter Arbeitstag (Einkommen 2018 überschreitet deshalb aus Arbeitsgründen das jährliche Maximaleinkommen);
- 31.05.2020: Früheste Möglichkeit, um die Zivilinvalidenrente anzusuchen. Zivilinvalidenrente wird aufgrund des Einkommens 2019 nicht gewährt;
- 31.05.2021: Neues Ansuchen um Zivilinvalidenrente. Wird gewährt (da kein Einkommen 2020);
- 01.06.2021: Zivilinvalidenrente wird erstmals ausgezahlt;
- Insgesamt wäre der Betroffene in diesem Fall 25 Monate ohne Einkommen (01.06.2019 bis 31.05.2021).
Das Team K schlägt deswegen eine Änderung des Verwaltungsablaufes vor. Auf nationaler Ebene zählt bei verschiedenen Leistungen für das Gesuchsjahr das geschätzte Jahreseinkommen, dies wollen wir auch beim Ansuchen der Zivilinvalidenrente: damit kann man gleich ansuchen und bekommt im Jahr, wo man das Einkommen nicht überschreiten wird aber die Steuererklärung eine Überschreitung des zulässigen Einkommens im Vorjahr ergibt, die Leistung ausbezahlt. In den darauffolgenden Jahren wird dann das von der Steuererklärung ausgehende Einkommen des Vorjahres berücksichtigt.
Die vom Team K geforderte Vorgehensweise würde dann zum Beispiel so aussehen:
- 31.05.2019: Letzter Arbeitstag (Einkommen 2018 überschreitet aus Arbeitsgründen das Maximaleinkommen für die Zivilinvalidenrente);
- 01.01.2020: Früheste Möglichkeit, um für die Zivilinvalidenrente anzusuchen mittels Angabe des geschätzten Jahreseinkommen 2020. Die Zivilinvalidenrente wird gewährt, wenn das geschätzte Einkommen die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet;
- 2021, 2022, usw.: Im Verlauf des Jahres kann die Verwaltung das laut Steuererklärung resultierende Einkommen des Vorjahres für die weitere Gewährung der Zivilinvalidenrente kontrollieren.