Der Team-K-Landtagsabgeordnete Franz Ploner hat einen Gesetzesvorschlag zum Thema “Freiverantwortliches Sterben zulassen” eingebracht. Die Thematik wird im In- und Ausland kontrovers diskutiert und bedarf laut dem Team K einer gesetzlichen Regelung. Der italienische Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits 2019 ein eindeutiges Urteil gefällt: Menschen, die unter einer unheilbaren Krankheit leiden, haben die Freiheit, im Zeichen der persönlichen Selbstbestimmung freiwillig und legal aus dem Leben zu scheiden. Im Sinne des Verfassungsgerichts soll gesetzlich geregelt werden, dass Patientinnen und Patienten in absoluten Ausnahmesituationen selbstbestimmt über die Behandlungen entscheiden können – und dabei auch frei sind, mit ärztlicher Hilfe unerträgliches Leiden zu beenden, ist das Team K überzeugt.
“Da der Staat Italien fünf Jahre nach diesem Urteil immer noch säumig ist, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, ist es höchste Zeit, dass wir uns nun in Trentino-Südtirol, nach dem Beispiel von Toskana und Venetien, die Debatte beginnen, diese ethisch und rechtlich sehr komplexe Materie zu regeln. Der Südtiroler Landtag ist der Ort, an dem wir über dieses heikle Thema, bei allen Abwägungen und auch gerechtfertigten Bedenken, reden können und müssen. In meinem Gesetzesantrag geht es nicht um eine Regelung aktiver Sterbehilfe. Vielmehr soll auf Basis der zwei Verfassungsurteile und der italienischen Verfassung samt der dort verankerten Menschenwürde, ein rechtlich geschützter Rahmen für unheilbar kranke Menschen geschaffen werden. Diese sollen im Krankenhaus, in einem Hospiz oder bei sich zu Hause, sofern im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, ihr Lebensende in achtsamer und würdevoller Begleitung selbst bestimmen können. Das Land Südtirol kann und soll im Rahmen seiner Zuständigkeiten tätig werden”, fordert Franz Ploner vom Team K.
Ethisch-moralische Bedenken der Italienischen Bischofskonferenz und die Sorge, dass durch regionale Regelungen ein Fleckerlteppich in der Rechtsprechung des überaus delikaten und tabu-behafteten Themas entstehen könnte, sieht Franz Ploner nicht.
“Das Prinzip muss überall dasselbe sein: Die Patientenwürde muss bis zum letzten Atemzug gewährleistet sein. Verbindliche Prämissen für ganz Italien in dieser Frage sind die Einrichtung einer interdisziplinären medizinischen Kommission, die Bereitstellung der fachlichen und pharmakologisch-medikamentösen Unterstützungsleistungen durch den Sanitätsbetrieb und die Einhaltung klar definierter Fristen für das Procedere. Nur in diesem klar definierten Kontext kann der Gesetzgeber die Frage angehen, wie dieser Aspekt rechtlich geregelt werden soll. Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht auf Sterben, wenn ein Mensch den Wunsch hat, aus dem Leben, das für ihn nur noch unerträgliches Leiden bedeutet, zu scheiden“, so Franz Ploner.