“Von der politischen Mehrheit, sprich SVP abgelehnt, weil nicht sein darf, was nicht sein kann.” So bringt der Team-K-Abgeordnete Dr. Franz Ploner die Entscheidung heute im Landtag auf den Punkt. In Abstimmung mit der Südtiroler Ärzte- und Zahnärztekammer wollte Franz Ploner die Landesregierung dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass im bereits bestehenden Sonderregister für Ärztinnen und Ärzte ausschließlich deutscher Muttersprache sich auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte eintragen können. Diese Berufsgruppe hatte man offenbar im entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 2020 einfach vergessen.
Gesundheitslandesrat Hubert Messner wollte von dieser zusätzlichen Eintragung nichts wissen und verwies darauf, dass bereits ein Treffen mit dem italienischen Gesundheitsminister Orazio Schillaci anberaumt sei. Bei diesem Treffen soll es darum gehen, die Befugnisse aller Berufskammern im Rahmen des Autonomiestatutes lokal über Durchführungsbestimmungen des Landes zu regeln.
”Es handelt sich wieder einmal um die gängige Praxis der Mehrheit zu Anträgen der Opposition nein zu sagen. Die Argumentation lautet: Es sei alles bereits im Fluss, man verhandle schon auf allen Ebenen, die Lösung der Probleme sei einzig eine Frage der Zeit”, so das Resümee von Franz Ploner zum Ausgang der Abstimmung. Dabei würde aber die Zeit lange schon drängen und die Materie wird schon jahrelang diskutiert und eine Lösung eingefordert. In Anbetracht des Mangels an Zahnärztinnen und Zahnärzten in Südtirol wäre eine zeitnahe Abhilfe dieses Problems mit der Einfügung der Begriffe Zahnärztinnen und Zahnärzte im Register sicher effizienter gewesen als endslange Verhandlungen auf römischem Parkett, wo man die ganze Angelegenheit wieder von vorne zu regeln beginnt, ist der Team-K-Abgeordnete überzeugt. Bereits in der letzten Legislatur wurde vom Team K eine Durchführungsbestimmung eingefordert, die bis heute, nach mehr als 4 Jahren, immer noch nicht von der Sechser- und Zwölferkommission behandelt wurde. So ernst nimmt es die SVP mit der Autonomie.
Das besagte Sonderregister entstand im Rahmen der Finanzbestimmungen zum Haushalt 2021. Damals wurde der Passus eingeführt, dass die Ärzte- und Zahnärztekammer der Autonomen Provinz Bozen in ein eigenes Register für Ärztinnen und Ärzten, die die fachlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besitzen, aber nur die Kenntnisse der deutschen Sprache haben, bei der Ärztekammer eingetragen werden können. Dieses Sonderregister erlaubt ihnen die Ausübung ihres ärztlichen Berufes ausschließlich auf dem Territorium der Provinz Bozen-Südtirol, sowohl in den öffentlichen Strukturen, als auch in den konventionierten und privaten Einrichtungen. Die längerfristige Anstellung in den öffentlichen Strukturen erfordert unweigerlich den Erwerb und den Nachweis beider Landessprachen, wie vom Gesetz vorgesehen. Mit Ende Oktober 2023 sind in diesem Sonderverzeichnis bereits 32 Ärztinnen und Ärzte vorwiegend aus dem deutschsprachigen Ausland eingetragen und arbeiten in den öffentlichen und privaten Strukturen des Landes. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Abfederung des bestehenden Ärzte- und Fachärztemangels im Lande. Vergessen hat der Gesetzgeber damals allerdings, auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Register anzuführen. “Ein Versäumnis, an dessen Sanierung die Landesregierung weiterhin nicht interessiert zu sein scheint”, stellt Franz Ploner fest.