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Team K fordert breite Partizipation zu Umweltfragen

In der dritten Gesetzgebungskommission des Regionalrates legte das Team K in dieser Woche einen Antrag vor, um eine breite Vertretung der Zivilgesellschaft bei Entscheidungsprozessen zu Umweltfragen sicherzustellen (beigefügt). „Derzeit fehlt diese Anbindung eindeutig. Transparenz und Inklusion gibt es bei Anhörungen zu Umweltentscheidungen faktisch nicht”, sagt der Team- K-Vertreter in der Kommission, Alex Ploner. “Und dann lesen wir in den Zeitungen von skandalösen Projekten, die große Auswirkungen auf die Umwelt und die Landschaft haben. Wir müssen Verbänden, Bürgerinitiativen und unabhängigen Expertinnen und Experten zu diesen gesellschaftspolitisch relevanten Fragen Raum und Stimme geben.“
Die Vorschläge
Der vorgelegte Vorschlag sieht die Einführung fairer Auswahlkriterien für Anhörungen in der Kommission vor, um sicherzustellen, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse zu Umweltfragen eingebunden wird. Darüber hinaus sollen im Sinne der Transparenz Dokumente und Protokolle dieser Sitzungen öffentlich gemacht werden. Wesentlich ist auch, dass die politische Umsetzung von Vorschlägen und Anregungen erfolgt und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist und nicht einfach ein Papiertiger bleibt. Der Team-K-Antrag sieht weiters vor, dass im Verbund mit anderen Alpenregionen gemeinsame Umweltstrategien entwickelt werden sollen, um den überregionalen ökologischen Herausforderungen gerecht zu werden.
Anfragen zum Thema
Diese Gesetzesinitiative ist von zwei Anfragen des Team K untermauert (101/XVII Und 103/XVII). Die erste beinhaltet das Thema, welche Instrumente der Regionalrat anwenden will, um die Zivilgesellschaft tatsächlich und seriös in Umweltgesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Dazu zählen die Offenlegung der Auswahlkriterien für anzuhörende Stakeholder, die Veröffentlichung einer Liste repräsentativer Themen und die Möglichkeit, auf begründeten Antrag Anhörungen zu beantragen. Die zweite Anfrage des Team K an die Regionalregierung betrifft die Umsetzung der in der Anhörung deponierten Anliegen und Maßnahmen der überregionalen Zusammenarbeit in Umweltfragen, beispielsweise durch die Einrichtung eines Überwachungsausschusses, die Förderung von Absichtserklärungen und die Einhaltung der auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen.