Seit Jahren schon bemühen sich die Verbände der Zivilinvaliden, Zivilblinden und Gehörlosen um eine Lösung in der Auszahlung der Abfertigung bei Arbeitsauflösung oder Verlust des Arbeitsplatzes. Ebenso verlieren Invaliden ihren Anspruch auf die monatliche Unterstützung von 442,35 Euro, wenn durch die Anrechnung der Abfertigung die Einkommensgrenze überschritten wird. Ein Gesetzentwurf des Team K sollte nun endlich Abhilfe schaffen. Dieser wurde heute in der vierten Gesetzgebungskommission unter der Leitung der Präsidentin Jasmin Ladurner jedoch abgelehnt.
Der Einbringer des Gesetzentwurfes Alex Ploner ringt um Fassung. „Nachdem die Verbände seit Jahren mit der Landesregierung in dieser Sache im Gespräch sind, Vorschläge unterbreitet haben und immer wieder vertröstet worden waren, wollten wir vom Team K endlich Nägel mit Köpfen machen. Nach wochenlanger Vorarbeit, immer im engen Kontakt mit den zuständigen Verbänden, hatten wir diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Er sieht vor, dass sich die Regelung auf Landesebene der nationalen Regelung anpasst, die vorsieht, dass die Zivilinvalidenrente jährlich ab 01. April oder noch früher ausgezahlt wird und die Antragsteller über die Eigenerklärung des sogenannten geschätzten Jahreseinkommens (reddito presunto/previsto) nicht bis zu 2 Jahren auf die Auszahlung warten müssen, wie es bei einigen Fällen in Südtirol passiert. Diese Menschen stehen dann im schlimmsten Falle 2 Jahre oder mehr ohne Einkommen und Unterstützung da. Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes ist ein Schlag ins Gesicht der 45.000 Zivilinvaliden Südtirols, aber vor allem ein Schlag ins Gesicht jener Verbände, die sich für die Belange dieser Menschen einsetzen“.
Die SVP, in der Person der Präsidentin Jasmin Ladurner, hat dem Team K unmittelbar nach Ablehnung in der Kommission per Medienaussendung vorgeworfen, einen „inhaltlich und technisch mangelhaften“ Entwurf präsentiert zu haben.
„Wenn die SVP an der Lösung des Problems etwas liegen würde und sie den selbst ausgerufenen politischen Wettbewerb der Ideen im Sinne der Betroffenen Zivilinvaliden ernst nehmen würde, wäre erstens die zuständige Landesrätin Deeg bei der Vorstellung des Gesetzes im Ausschuss anwesend gewesen und zweitens hätte die SVP Fraktion Änderungsanträge zur Verbesserung des Entwurfes eingebracht. So zeigt sich einmal mehr, dass die schäbigen SVP Spielchen der grundsätzlichen Ablehnung der Vorschläge der Opposition, in diesem Falle sogar auf dem Rücken der Zivilinvaliden ausgetragen werden“, so Paul Köllensperger.
Dass im Ausschuss von den angeblichen Mängeln am Gesetz weder von SVP Seite, noch von Seiten der zuständigen Ressortdirektoren etwas angemerkt worden war, einen Tag nach Ablehnung des Entwurfes Landesrätin Deeg ein Gespräch mit den Verbänden der Zivilinvaliden einberuft und einen SVP Gesetzentwurf in der Sache ankündigt, zeugt für das Team K davon, dass die Mehrheitspartei immer noch den Alleinherrscher-Anspruch im Lande erhebt. Allerdings muss dann aber jetzt schnellsmöglichst das Gesetz geliefert werden, sonst macht sich die sonst schon angeschlagene Sozialpolitik dieser Landesregierung endgültig lächerlich.
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