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Sozialpartnerschaften aushebeln – Einlenken in letzter Minute
Der Artikel 26-bis des Landesgesetzentwurfs 52/2020 (Restart-Gesetz) wollte kurzerhand die Sozialpartnerschaft aussetzen. Alle Körperschaften, die den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag anwenden, hätten Arbeitszeiten beliebig ändern, dehnen, verlängern oder verkürzen können. In buchstäblich letzter Sekunde wurde ein Einvernehmensprotokoll mit den Gewerkschaften unterzeichnet und der Artikel 26-bis auf Antrag des Team K wurde aus dem Gesetz gestrichen.
Die Genehmigung dieses Punktes in diesem Gesetz hätte bedeutet, dass die öffentlichen Arbeitgeber nach Gutdünken handeln können. Die Arbeitszeit ist laut Landesgesetz 6/2015 Verhandlungsmaterie mit den Sozialpartnern. Außerdem würde diese Regelung im Landesgesetz vor allem jene Angestellte betreffen, die in der Ausnahmesituation nicht arbeiten konnten und auch nicht in Heimarbeit versetzt wurden, vor allem Hilfskräfte, die in dieser Zeit deshalb sehr viele Minusstunden angehäuft haben. Hier müssen Lösungen gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern gefunden werden. “Wir vom Team K haben sofort einen Streichungsantrag vorgelegt.”, erklärt Maria Elisabeth Rieder, „und ich bin sehr froh, dass es hier ein Einlenken gegeben hat und mein Streichungsantrag angenommen wurde, denn es wäre ein fatales Zeichen und ein gefährlicher Präzedenzfall gewesen. Kollektivvertragliche Änderungen müssen verhandelt und nicht per Gesetz verordnet werden”, schließt Rieder.