Im Schatten der Genehmigung des Vorprojektes des Hofburggartens durch den Gemeinderat ist ein weiterer Tagesordnungspunkt ganz in den Hintergrund gerückt.
Mit den Stimmen der Mehrheit hat der Gemeinderat Brixen beschlossen, die Gemeindeverordnung zur Standortbestimmung von Kommunikationsumsetzern abzuändern. Konkret geht es aktuell darum, Sendeanlagen auf dem Dach der Kletterhalle „Vertikale“ zu ermöglichen.
Dazu müssen die Mindestabstände zu sensiblen Strukturen herabgesetzt und zusätzliche Ausnahmegenehmigungen möglich gemacht werden. Bisher galt ein Mindestabstand von 100 m zu sensiblen Strukturen wie „Gebäuden, die zur Gänze oder teilweise der stationären Krankenbetreuung dienen, einzelne Gebäude oder ausgestattete Flächen, die zur Gänze oder teilweise von Kindern genutzt werden, einzelne Schulgebäude und Seniorenunterkünfte, sowie das Zubehör (z.B. Terrassen, Balkone, Höfe, Gärten, Dachterrassen) und ähnliches“.
Nun, die „Vertikale“ selbst fungiert auch als Kletterschule, die Musikschule befindet sich auch gleich daneben, ebenso das Schwimmbad und die dazugehörigen Beachvolleyballplätze, etwas weiter entfernt der „Anna Seidner-Kindergarten“, es handelt sich demnach definitiv um eine sensible Zone, neben den Schulzonen vielleicht eine der sensibelsten in Brixen.
Die zulässigen Mindestabstände zu diesen Bereichen wurden mit der Abänderung der Verordnung auf 50m herabgesetzt, aber selbst dadurch wäre ein Standort auf der Kletterhalle nicht möglich. Also wurden noch Ausnahmebedingungen eingefügt: „Bei nachgewiesenem Bedarf an unzureichender Netzabdeckung“, die vom Antragsteller nachgewiesen werden muss, ist eine Ausnahme zum Mindestabstand von 50m zulässig.
Weiters „kann der Bürgermeister in Fällen von Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit, die vom Betreiber zu begründen sind, die Ermächtigung von Anlagen erteilen, die nicht in die Standortbestimmungspläne eingetragen sind.“
Es dürften somit weitere „Streitfälle“ durch die sehr vagen und teils widersprüchlichen Vorgaben vorprogrammiert sein. Auf sämtliche Fragen dazu seitens der Ratsfraktion des Team K konnte keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden.
Die Kinderärztin Elisabeth Fulterer meint „Die Gesundheit der Bevölkerung muss absoluten Vorrang haben und sollte von den gewählten Volksvertreter*innen gefördert und nicht aufs Spiel gesetzt werden. „Dies gilt umso mehr, wenn es um die Gesundheit von sehr fragilen Personen wie unseren Kindern und Jugendlichen geht,“ ergänzen ihre Fraktionskolleginnen Verena Waldboth und Sabine Mahlknecht.