2019 wurde vom Landtagsabgeordneten des Team K Alex Ploner ein Landesgesetzentwurf eingebracht, um den Rodelsport in Südtirol sicherer zu gestalten. Es wäre weltweit das erste Rodelgesetz gewesen. Eine Chance für das Rodelland Südtirol in dieser Thematik zum bestimmenden Akteur zu werden. In der Zwischenzeit haben die Bürokraten in Rom Hand an diese Thematik gelegt und einige Regeln geschaffen, die schlichtweg nicht umsetzbar sind oder noch restriktiver, wie sie der Team K Entwurf vorsah. Interessant auch, dass der heute im dritten Gesetzgebungsausschuss behandelte Gesetzentwurf von jener SVP kommt, die noch vor 4 Jahren den Team K-Vorschlag als schäbig und unnütz bezeichnet hatte.
“Zum Gesetz selbst habe ich heute meine Zustimmung in der Kommission gegeben, weil es viele Elemente beinhaltet, die ich vor 4 Jahren selbst mit meinem Entwurf vorgeschlagen hatte, darunter z.B. die Helmpflicht für Minderjährige. Es verbessert in der Tat die Sicherheit auf den Ski- und Rodelpisten. Wie die Landesregierung und die SVP-Abgeordneten in Rom nun die Änderungen am gesamtstaatlichen Dekret durchsetzen, um die Abschaffung der vorgesehenen Mindestbreite von 6 Metern für Rodelbahnen in Skigebieten durchzubringen, das schaue ich mir an. Anstatt meinen Entwurf vor 4 Jahren abzulehnen, anzugreifen und als Schnapsidee hinzustellen, hätte man lieber konstruktiv mitarbeiten und eine gemeinsame sinnvolle Regelung schaffen können. Doch diese konstruktive Zusammenarbeit ist unter die Räder des SVP Machtgehabes geraten, wo es offensichtlich darum geht, der Opposition und vor allem dem Team K keine guten Ideen und Vorschläge durchgehen zu lassen. So ist aus der Chance des Agierens eine Abhängigkeit des Reagierens in der Rodelthematik geworden. Es ist für mich bezeichnend, dass genau Kollege Tauber, der sich damals in der Kommission vehement gegen meine gesetzliche Regelung des Rodelns ausgesprochen hatte, jetzt selbst ein Gesetz einbringt, das nun genau das macht und zudem unsinnigerweise 6 Meter breite Rodelwege vorschreibt”, so Alex Ploner
Mit gesetzesvertretendem Dekret Nr. 40 vom 28.02.2021 wurde vor zwei Jahren in Rom eine ganze Reihe an Bestimmungen zum Ski- und Rodelsport erlassen. Die Relevanz des Rodelsports in Südtirol ist nicht von der Hand zu weisen: Laut ASTAT-Erhebung aus dem Jahr 2012 sind an Spitzentagen auf allen Bahnen in Südtirol an die 33.000 Rodelnde unterwegs. Das bedeutet, dass rund 1,5 Mio. Rodler und Rodlerinnen in einer Wintersaison aktiv sind. Mittlerweile kann man sogar von einem noch höheren Wert ausgehen. Es bleibt nun aber weiterhin die Frage, wie der Rodelsport außerhalb der Skigebiete vom Gesetzgeber betrachtet wird.
“Es sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass sich in Sachen Alkoholkonsum in Skigebieten das nationale Dekret an die Straßenverkehrsordnung anlehnt. Es wird dann Kollege Tauber den Hüttenbetreibern in Skigebieten die 0 Promille erklären müssen (z.B. Vorgabe für Führerscheinneulinge für drei Jahre). Ich habe heute in der Kommission Landesrat Schuler vorgeschlagen, zumindest zu versuchen, das Skipistengesetz von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu entkoppeln”, sagt Alex Ploner abschließend.