Im April 2019 wurde vom Landtagsabgeordneten Alex Ploner (Team K) der Gesetzentwurf “Sicheres Rodeln” im Landtag eingebracht. Inhalt des Entwurfes waren Bestimmungen, die ein sicheres Rodeln in Südtirol garantieren sollten. Dieser Entwurf wurde von Experten und Expertinnen im Rodelsport ausgearbeitet. Er wurde von der SVP bereits im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Es brauche keine Gesetze für den Rodelsport, hieß es damals. Vor einem Jahr ist der römische Gesetzgeber aktiv geworden und hat auch für das Rodeln eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen erlassen, die schlichtweg nicht umsetzbar sind. Das Team K fragt sich, wie die Landesregierung damit umgehen will und hat eine Anfrage eingereicht.
“Wir steuern auf einen Winter zu, der mit großer Wahrscheinlichkeit wieder Tausende von Menschen auch aufgrund der angekündigten Preissteigerungen beim Skifahren zur Rodel greifen lässt. Ich hatte zur Sicherheit der Rodler und Rodlerinnen, aber auch der Betreiber von Skigebieten, vor drei Jahren eine sinnvolle gesetzliche Mindestregelung des Rodelsports vorgeschlagen. Sinnvoll deshalb, weil wir hier in Südtirol es sein sollten, die solche Regeln ausarbeiten und vorgeben, mit all unserer Erfahrung in diesem Bereich. Es wäre weltweit das erste Rodelgesetz gewesen. Vor drei Jahren sprachen sich die SVP samt Lega im Gesetzgebungsausschuss gegen meinen Gesetzentwurf aus. Im römischen Parlament hat nun die Regierung mit Lega-Beteiligung ein gesetzesvertretendes Dekret zur selben Thematik verabschiedet. Nur enthält dieses Dekret praxisferne Bestimmungen, die schlichtweg nicht umgesetzt werden können. So sind in Skigebieten 6 Meter breite Rodelbahnen vorgeschrieben und damit schlichtweg realitätsfremd. Ich frage mich, wie in Zukunft einer solchen gesetzlichen Bestimmung nachgekommen werden soll, die in vielen Gebieten faktisch das Aus für das Rodeln bedeuten würde und ich frage mich auch, ob unsere SVP-Abgeordneten in Rom dieses Dekret verschlafen haben und nicht rechtzeitig eingegriffen haben.”, sagt Landtagsabgeordneter Alex Ploner.
Mit dem gesetzvertretenden Dekret Nr. 40/2021 werden neben einer allgemeinen Helmpflicht für Minderjährige bis 18 Jahren auch Voraussetzungen für Rodelbahnen in Skigebieten vorgegeben. Diese dürfen nur eine bestimmte maximale Steigung vorweisen und müssen mindestens 6 Meter breit sein. Wie schlecht das neue Gesetz in Rom gemacht ist, zeigt die Tatsache, dass die in Südtirol üblichen Rodelwege außerhalb der Skipisten im Gesetzestext erst gar nicht Erwähnung finden. Hierzu herrscht also weiterhin Rechtsunsicherheit und Verunsicherung bei Jenen, die das Freizeitvergnügen Rodeln anbieten.