Anfang Dezember 2019 berichteten die Südtiroler Medien, dass der Brixner Gemeinderat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen habe, einer Unternehmergruppe der Industriezone Brixen den im Landschaftsplan ausgewiesenen Auwald für die Erweiterung ihres Betriebes abholzen zu dürfen und dafür als Ausgleichsmaßnahme das Biotop in der Millander Au nach Süden erweitern zu können.
Nun sind Rodungen von Auwäldern durch das Naturschutzgesetz vom 12.Mai 2010, Nr.6, Art.17 verboten und würden den Schutzzielen des Landschaftsplanes widersprechen. Zudem besteht bezogen auf den Auwald von Seiten der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein negatives Gutachten zu einer Bauleitplanänderung betreff der Bestimmung des Trinkwasserschutzgebietes, solange die Bindung des Trinkwasserschutzgebiet nicht aufgehoben wird. Dies bedeutet, dass das Trinkwasserschutzgebiet Auwald erst dann aufgelassen werden kann, wenn die geplanten neuen Tiefbrunnen in der Sportzone Milland oder anderswo ihren regulären Betrieb aufgenommen haben.
Auwälder werden in ganz Europa als schützenswerte Lebensräume angesehen. Das Waldstück in der Industriezone Brixen, im Projekt StadtLandFluss als Auwald ausgewiesen, ist ein wertvoller Rückzugsort für Tier- und Pflanzenarten in der verbauten Industriezone und fungiert als Brutplatz für seltene Vögel. Er zeichnet sich durch seltene monumentale Bäume aus.
In der Publikation „Waldtypisierung Südtirols“, welche von der Provinz Bozen im Jahre 2010 veröffentlicht wurde, wird dieser Waldbezirk als Auwald ausgewiesen. Die Gemeinde Brixen, die das Projekt StadtLandFluss mitträgt, spricht sich bei der Genehmigung desselben für den Erhalt des noch verbliebenen Restes der flussbegleitenden Lebensräume und des Auwaldes aus. Sie begründet dies dadurch, dass sich in diesem Auwald eine der wenigen Brutplätze des Graureihers in Südtirol und am Eisack befinden und als Lebensraum für den in Südtirol seltenen vorkommenden Kleinspecht, der auf der Roten Liste der gefährdeten Arten aufscheint, gilt.
Laut internationaler und nationaler Umweltschutzorganisationen habe dieser Auwald eine wichtige Bedeutung als Lebensraum für Tiere. „Ein bestehender naturnaher Auwald, mit monumentalen Baumriesen, einer ausgeprägten Strauch- und Krautschicht und seiner hochspezialisierten Fauna, wie den Erlenprachtkäfer und den zahlreichen Brutvogelarten, entstehe nur über einen sehr langen Zeitraum und sei nicht zu ersetzen“, so die Umweltschutzorganisationen.
Auch die Gesellschaft für Biodiversität spricht sich für den Erhalt des Auwaldes aus, der wie die Ultner Urlärchen ein unverzichtbares Zeugnis der Vergangenheit darstellt. Die verschiedenen Vogelarten mit ihren Brutplätzen sowie der große Erlenprachtkäfer brauchen einen Wald mit absterbenden Bäumen, welcher durch Ausgleichsmaßnahmen nicht rekonstruierbar sein kann.
Wenngleich Ausgleichsflächen für Renaturierungsmaßnahmen entlang des Eisacks ausfindig gemacht werden konnten, so kann trotz solcher Ausgleichsmaßnahmen niemals die Zerstörung wertvoller Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt gerade in der heutigen Zeit, welche durch die Zerstörung von Wäldern infolge Naturkatastrophen gekennzeichnet ist, gerechtfertigt werden.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- die Zerstörung dieses wertvollen Lebensraumes für Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern und den Auwald wie vom LG Nr. 6 vom 10.Mai 2010, Art.17 gesetzlich vorgesehen zu erhalten, zu schützen und als Biotop auszuweisen,
- sich im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit und der Biodiversität dafür stark zu machen, dass Auwälder und hochwertige natürliche Lebensräume erhalten bleiben,
- dass Ausgleichsmaßnahmen angestrebt werden, aber nicht als Ersatz für bestehende wertvolle Lebensräume fungieren dürfen,
- durch die Unterschutzstellung dieses einzigartigen Waldstückes in der Industriezone Brixen der Zerstörung wertvoller Lebensräume vorzubeugen.