Das Gesuch für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten können berechtigte Mütter jährlich bis zum 31. Oktober über ein Patronat stellen. Doch heuer ist es für viele nicht möglich diesen Termin einzuhalten. Das Team K fordert die Verlängerung des Termins bis 31. Dezember.
Die Ansuchen für die rentenmäßige Anerkennung müssen bis 31.10. gestellt werden. “Die meisten Familien wenden sich an ein Patronat, die aber den großen Andrang nur schwer bewältigen können”, weiß Maria Elisabeth Rieder zu berichten. In diesem Jahr kommt noch dazu, dass sich täglich mehr Personen in Quarantäne befinden und deshalb nicht erscheinen können. Termine müssen im Voraus geplant werden und meist reicht nicht nur ein Gang zum Patronat. “Während für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten der 31. Oktober als letzter Termin gilt, kann das Landeskindergeld bis zum 31. Dezember angesucht werden”, erklärt Rieder. Eine Vereinheitlichung der Termine würde Familien und Patronaten entgegenkommen, nicht nur in Corona-Zeiten. “Zumindest in dieser prekären Situation, fünf Tage vor Ende der Frist, muss ein Aufschub gewährt werden”, fordert Rieder.
Kein fristgerechtes Gesuch hat natürlich zur Folge, dass man keinen Beitrag erhält. Viele Frauen können deshalb nicht um die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten ansuchen. “Das muss unbedingt verhindert werden und gleichzeitig können die unterschiedlichen Termine, die für die Familien einen beträchtlichen Mehraufwand bedeuten, vereinheitlicht werden”, fordert das Team K.