Wir hatten es bereits mehrfach gefordert und werden es erneut mit einem Beschlussantrag in der in der anstehende Landtagswoche vehement verlangen: Das neue Gesetz Raum und Landschaft darf auf gar keinen Fall mit Juli in Kraft treten, sondern frühestens mit Jahresende. Das Risiko eines Stopps des gesamten Bausektors ist akut gegeben. Ähnliche Bedenken kommen von den Gemeinden selbst, welche die neuen Vorschriften anwenden und durchsetzen sollten.
In einem Brief vom 19. Mai 2020 gerichtet an Landeshauptmann Kompatscher, Landesrätin Hochgruber Kuenzer, das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft und an den Präsidenten des Gemeindeverbandes verweisen der Bürgermeister und die Leiterin des Bauamtes der Gemeinde Marling auf die kritische Situation und stellen ihre Sorgen ganz klar dar. Dieses Schreiben wird von weiteren 14 Bürgermeister*innen, 37 Bauamtsleiter*innen sowie vielen weiteren Zuständigen wie Gemeindetechnikern, Mitarbeitern der jeweiligen Bauämter, Gemeindesekretären usw. mitunterzeichnet. Darin ist im Detail aufgelistet, welche groben Mängel das Gesetz noch aufweist und welche Probleme bei einer effektiven Durchführung und Umsetzbarkeit der Reform bestehen. Konsequenterweise wird aufgrund der nicht handhabbaren Anwendbarkeit ein Ausschub des Inkrafttretens verlangt.
Als Team K können wir die Probleme der Gemeinden bestens nachvollziehen und haben daher ad hoc einen Beschlussantrag eingebracht. Ziel ist es das Inkrafttreten des Gesetzen zu verschieben, zumindest aber sollen beide Gesetze, das Landesraumordnungsgesetz Nr. 13/1997 und das neue Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“, parallel laufen bis Ende 2020, mit Wahlmöglichkeit für die Bürger und Betriebe ihre Projekte nach dem alten oder neuen Gesetz einzureichen.
Peter Faistnauer und Paul Köllensperger geben ihrer Besorgnis klaren Ausdruck: „Wir kennen die vielen Probleme und Kritikpunkte, auf welche in dem von der Gemeinde Marling gesendeten, und von insgesamt 78 Gemeindevertretern aus ganz Südtirol mit unterschriebenen Brief hingewiesen wird. Begründeterweise, denn es fehlen Durchführungsbestimmungen und deren dazugehörige Modulistik, Ausbildungskurse, das entsprechende bisher nur einsprachige Infoportal sowie eine Übergangsphase, um sich mit den neuen Gegebenheiten bekannt zu machen“
Es ist noch ein weiter Weg. Ziel ist es jetzt, den Kollaps zu verhindern, und appellieren daher an den Hausverstand der Landesregierung.
https://youtu.be/2cVmuOGj_7w