Die psychologische Beratung und Betreuung soll in Südtirol ausgebaut werden. Dies sah ein Gesetzentwurf des Team K vor, der in Zusammenarbeit mit der Psychologenkammer erarbeitet worden war. Gestern hat die SVP diesen Vorschlag in der Gesetzgebungskommission abgelehnt. Obwohl die Volkspartei die Ziele teilt, zeigt sie, dass ihre eigenen politischen Interessen vor den Interessen der Bevölkerung kommen.
“Gerade in dieser Zeit der Covid-19 Krise besteht ein größerer Bedarf an psychologischer Beratung verschiedenster Personengruppen. Es gibt einen deutlichen Anstieg von mittel- und längerfristigen psychischen Problemen. Die gesundheitlichen Auswirkungen und Schäden der sozioökonomischen Folgen sind wiederum stark von der psychischen Verarbeitung der Belastungserfahrungen abhängig. Dies gilt besonders für die Kinder und Jugendlichen”, so der Arzt und Abgeordnete des Team K Dr. Franz Ploner. Er hatte den Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mit der Psychologenkammer der Provinz Bozen und in Absprache mit der nationalen Psychologenkammer erarbeitet.
Ziel des Entwurfs war die Zusammenarbeit mit privaten Praxen zu ermöglichen, um Wartezeiten zu minimieren und hilfesuchenden Personen einen einfachen und niederschwelligen Zugang zur psychologischen Betreuung zu ermöglichen.
Es war die SVP-Abgeordnete und Kommissionspräsidentin Jasmin Ladurner selbst, die in einer Anfrage im Landtag am 6. April 2021 auf die Notwendigkeit der Verstärkung der psychologischen Betreuung hinwies. Obwohl sie damit zeigt, die Ziele des Team K Gesetzentwurfs zu teilen, lehnte sie und die SVP-Mitglieder Locher und Vallazza den vom Team K vorgelegten Entwurf ab. Das Hauptargument der Abgeordneten Jasmin Ladurner war, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb bereits bestens ausgestattet sei und alle nötigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein ausreichendes und gutes Betreuungsangebot gegeben seien.
Das Team K stellt sich die Frage, ob die SVP die Augen vor der Wirklichkeit verschließt. Der Entwurf zielte darauf ab, Vereinbarungen mit freiberuflichen Psychologen/innen zu fördern, um die Wartezeiten zu minimieren und den Hilfesuchenden einen schnellen Zugang zu einer psychologischen und zielgerichteten Behandlung zu ermöglichen. Dieses politische Spiel der SVP zeigt einmal mehr, dass offensichtlich die SVP-Parteiinteressen vor den Interessen der Bevölkerung stehen.
Hier der Link zum Gesetzentwurf Nr. 79/21 und hier zum Begleitbericht.