Das Landesgesetz Nr. 3/2020 enthalt in Artikel 29 „Bestimmungen zugunsten des Personals, das mit der Betreuung von COVID-19-Erkrankten betraut ist” folgenden Absatz 1:
„Dem Personal, das direkt oder indirekt mit der Betreuung von COVID-19-Erkrankten betraut ist, wird für das Jahr 2020 eine Sonderprämie ausbezahlt oder ein außerordentlicher Sonderurlaub gewährt”
Die Berufsgruppen und das Ausmaß der Prämie und des Sonderurlaubs werden von der Landesregierung festgelegt, dafür sind im Haushaltsjahr 2020 fünf Millionen Euro vorgesehen.
Es arbeiten allerdings gar einige Berufsgruppen direkt mit den COVID-19-Erkrankten, daher wird es für notwendig erachtet, diese genau zu definieren.
Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger/innen, Pflegehelfer/innen, Sanitätspersonal, Reinigungskräfte und alle Angestellten in den Krankenhäusern, im Territorium, in den Alters- und Pflegeheimen und in den Sozialdiensten leisten Außerordentliches. Gemeinsam versuchen sie, diese medizinische Ausnahmesituation für die Patienten und Patientinnen zu bewältigen und erträglich zu gestalten. Sie leisten viele Arbeitsstunden unter für uns unvorstellbaren Arbeitsbelastungen. Sie arbeiten unter großen physischen und psychischen Belastungen, bringen persönliche Opfer und sind zudem auch bei Einhaltung der Hygiene- und persönlichen Schutzmaßnahmen der Gefahr einer Infektion durch das Corona-CoV19 Virus ausgesetzt. Nicht nur die Bediensteten selbst, auch ihre Angehörigen tragen die diese große Last und die im Unterbewussten mitschwingende Angst mit. Sie verdienen Wertschätzung auch finanzieller Natur. Gegebenenfalls muss auch daran gedacht werden, die vorgesehenen Mittel aufzustocken oder von anderen Kapiteln umzuschichten.
Neben zusätzlichen Urlaubstagen und finanziellen Vergütungen brauchen die MitarbeiterInnen in diesen Betrieben zusätzliche Unterstützung, um die physischen und psychischen Herausforderungen, die ihr Beruf mit sich bringt, gut zu bewältigen und selbst gesund zu bleiben. Dafür bietet sich Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) an, die eingeführt und institutionalisiert werden soll und nicht nur auf Corona-Zeiten beschränkt wird.
Betriebliche Gesundheitsförderung” (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. BGM zielt auf die Führung, Unternehmenskultur, die soziale Kompetenz, auf die Arbeitsbedingungen und auf das Gesundheitsverhalten.
Betriebliche Gesundheitsförderung ist mittlerweile besonders in großen Firmen weltweit selbstverständlicher Bestandteil moderner Unternehmenspolitik. Zum einen belegen Studien, dass arbeitsbedingte Überlastung der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaden und die dadurch verursachten Krankenstände hohe Kosten verursachen zum anderen, weil die Qualität der Arbeitswelt und des Arbeitsgeschehens unmittelbare Rückwirkung auf die Qualität der geleisteten Arbeit und die damit verbundene Wertschöpfung hat.
Neben der Arbeitssicherheit hat die BGF besonders in Bereichen, wo es um Arbeit mit Menschen geht, wie im Gesundheits- und Sozialwesen, zunehmende Bedeutung. Zum einen sind die Arbeitsanforderungen besonders hoch, zum anderen ist diese Qualität der Arbeit von besonderer Wichtigkeit, weil sie Auswirkungen auf die Qualität unseres gesellschaftlichen Miteinanders hat. Neben den Aspekten der Minimierung von Krankenständen und des engagierten zwischenmenschlichen Umgangs, höherer fachlicher Qualität, Steigerung der Arbeitszufriedenheit und des Commitments für den Betrieb werden durch die Förderung von ganzheitlicher Gesundheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualitäten geschaffen, die in den gesellschaftlichen Raum ausstrahlen und für die Humanität unserer Gesellschaft wichtig werden. Denn mehr denn je brauchen wir Humanität in unserer Gesellschaft, wie besonders die aktuelle Covid-19-Krise uns täglich vor Augen führt. Einrichtungen wie Gesundheits- und Sozialbereiche bekommen hier als Resonanzräume von menschlicher Gesundheit besondere Bedeutung für die Gesellschaft. Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen sind auch in Hinblick auf den Mangel an Pflegekräften nicht zu unterschätzende Faktoren, damit die Attraktivität von Pflegeberufen wieder zunimmt.
Deshalb müssen wir es uns zum Ziel machen, Zeit und Ressourcen in die Förderung der Gesundheit zu investieren, Angebote und Projekte anzubieten und betriebliche Gesundheitsförderung – angepasst an die Gegebenheiten der einzelnen Gesundheitsstrukturen und der Senioren- und Betreuungsstrukturen – zu implementieren. Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die Gesunden in ihrem „Fit sein” zu stärken, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Gesundheit angeschlagen, ist bei der Gesundung zu unterstützen und ihre körperliche, seelische und geistige Gesundheit zu fördern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krank sind in ihrer Heilung zu unterstützen.
In einigen Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes gibt es hier bereits Beispiele, die als Pilotprojekte dienen können.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung:
- eine genaue Erhebung des Personals zu machen, das direkt oder indirekt mit der Betreuung von Covid-Patienten betraut ist, und bei der Zuteilung der Prämie oder des Sonderurlaubes neben dem Personal des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Krankenhäuser und Territorium) auch das Personal der Alters- und Pflegeheime sowie der Sozialdiensten zu berücksichtigen;
- die Einführung von Betrieblicher Gesundheitsförderung im Sanitätsbetrieb und den Seniorenund Pflegeeinrichtungen zu unterstützen;
- personelle und finanzielle Ressourcen für die Einführung von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) im Sanitätsbetrieb und den Senioren- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.