Die Zwölferkommission steht kurz vor der Verabschiedung einer Durchführungsbestimmung, welche die Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land noch weiter untergraben wird. Köllensperger und Holzeisen: „Hände weg von der Justiz, ihre Unabhängigkeit ist eine Säule unserer Demokratie“.
Geschickt lenkt die Svp die Aufmerksamkeit der Medien und der Bevölkerung auf die laufenden Verhandlungen mit Rom zum Thema Wolf und Bär, aber hinter den Kulissen arbeitet sie an ganz anderen Themen. So wurde hierzulande still und heimlich eine Durchführungsbestimmung vorbereitet – die bereits in der Sitzung der Zwölfer-Kommission am Montag, 6. Juli diskutiert wird – um die Kontrollsektion des Rechnungshofs unter politische Kontrolle zu bringen. Wir haben dazu bereits eine schriftliche Anfrage (im Anhang) eingereicht.
„Diese Durchführungsbestimmung zur Ernennung von zwei der vier Richter durch die politische Mehrheit im Landtag Svp-Lega, ohne Wettbewerb, ohne Voraussetzungen und ohne klar definierte Unvereinbarkeiten wird zur Folge haben, dass sie ihre Freunde und dem System nahestehende Personen ernennen werden“ so Paul Köllensperger. Es stellt sich die Frage, wie in Zukunft die Kontrollen aussehen werden, unter diesen Voraussetzungen. Darüber hinaus wird durch diese Durchführungsbestimmung es möglich werden, in Zukunft unbequeme Richter schnell wieder loszuwerden.
„Die Politik kann und darf die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Justiz nicht gefährden – erklärt Renate Holzeisen – umso mehr in einem Land, in dem das Verwaltungsgericht bereits vollständig durch politische Ernennungen besetzt ist“.
Ebenso vorgesehen ist die Übertragung der administrativen und organisatorischen Tätigkeit des Rechnungshofes (des Kontrollorgans) an das Land (den Kontrollierten). „Landesbeamte sollen in Zukunft die Überprüfung der Arbeit der öffentlichen Verwaltung durchführen?“, fragen sich Köllensperger und Holzeisen.
In Interviews mit lokalen Zeitungen und Presseaussendungen behaupten Karl Zeller und Arno Kompatscher, dass es hier nur um eine „Anpassung an die Regionen mit Normalstatut“ ginge. Dem ist jedoch nicht so: In den anderen Regionen werden Ernennungen mit einer begrenzten Amtszeit und nach dem Rotationsprinzip vorgenommen, und vor allem mit rigorosen Kriterien was Kompetenz, Erfahrung und Professionalität anbelangt; ebenso geht in den anderen Regionen nur um eine geringe Anzahl von Richtern, während in Südtirol gleich die Hälfe politisch ernannt würde mit der Folge, dass diese, vor allem in den Vereinigten Sektionen von Trentino und Südtirol, dann leicht zur Mehrheit werden, wenn – wie es häufig der Fall ist – einige der Plätze, die für jene Richter die mit Wettbewerb ausgewählt wurden, unbelegt bleiben. Wieder einmal verschweigen die SVP-Exponenten jenen Teil der Wahrheit, der ihnen nicht in den Kram passt.
Und der Koalitionspartner Lega? Er schweigt, wie üblich…