Mode mit Pelz ist im Handel immer noch weit verbreitet. Doch niemand hinterfragt, wie viele Tiere dafür getötet und wie viel Umwelt damit belastet wird. Heute kann man von über 110 Millionen getöteten Pelztieren jährlich sprechen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass 85 % davon von Pelzfarmen kommen und 50 % der Pelzartikel auf dem Markt aus China stammen (wo es keine Bestimmung für Haltung und Tötungsmethoden gibt). Hinzu kommt, dass Echtpelz eine sehr schlechte Umweltbilanz aufweist. Dieser wird nämlich mit Chemikalien behandelt und von der Zucht der Tiere bis hin zur Verarbeitung der Felle
werden ca. 300kg an CO2 freigesetzt. Nur zum Vergleich: Eine Studie des unabhängigen,
niederländischen Forschungs- und EntwicklungsInstituts CE Delfts belegt, dass beim Kunstpelzmantel „nur“ ca. 50kg an CO2 freigesetzt werden.
Seit 2009 herrscht in der EU (in Italien gar seit 2001) das Import- und Exportverbot für Hundeund Katzenfelle vor. Folglich ist der Handel mit Kleidung und Gegenständen, die mit solchen verziert sind, untersagt. Trotzdem tauchen auf dem europäischen Markt immer wieder Pelzkragen, Ärmelbesätze, Stiefel oder Handschuhe mit Fellfutter auf, für welche Hunde und Katzen qualvoll sterben müssen. Dass Kleidung aus oder mit Hunde- und Katzenfell trotz des Verbots in unsere Geschäfte gelangt, liegt einerseits an ungenügenden Kontrollen der Importwaren, andererseits an bewusst falsch gemachten Deklarationen, an vereinfachten Bezeichnungen wie „Echt-Fell“, an gar nicht erst
vorhandenen Textillabeln und an Pseudo-Namen der verarbeiteten Tiere.
In einigen Ländern gibt es ein Gesetz, welches die Herstellung oder den Verkauf von Echtpelz erschwert bzw. zur Gänze verbietet. In Deutschland gibt es zudem die Möglichkeit für Konkurrenzfirmen andere Firmen, die Pelzprodukte, welche nicht ausreichend oder gar falsch etikettiert sind, zu verklagen. Bei einer Anzeige aufgrund einer mangelnden Etikettierung des Produktes kann es dabei zu hohen Strafen für die Firmen kommen. Ein anderes Beispiel aus der nahen Vergangenheit ist die Tschechische Republik, die im Sinne des Tierschutzes im Sommer 2017 beschloss, dass bis 2019 alle
Pelzfarmen im Land schließen müssen. In Italien hingegen finden wir keinerlei Gesetzesartikel, welche sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, warum dies so ist. Dass Tiere in engen Käfigen eingesperrt sind und auf brutale Art und Weise getötet werden, ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.
Der Europarat hat zwar 1999 eine Empfehlung für Pelztiere in Farmen verabschiedet. Aus
Tierschutzsicht ist sie allerdings völlig ungenügend, da die Käfighaltung auf engstem
Raum zulässig bleibt. Auch Drahtgitterböden und fehlende Kletter-, Grabe- oder Bademöglichkeiten werden toleriert. Hinzu kommt die oft verwendete Bezeichnung, dass es sich um Felle aus “artgerechter Haltung” handelt. Diesbezüglich ist die Definition von “artgerecht” aber problematisch. Denn laut Vorschrift muss ein Nerzkäfig in der EU
mindestens drei Quadratmeter Grundfläche haben. Darin können dann aber auch bis zu drei Tiere leben. In Freiheit umfassen die Reviere bei Weibchen mindestens acht Hektar und bei Männchen bis zu 200 Hektar. Das ist ein Raum, der mindestens 26.000 Mal größer ist als in der artgerechten Zuchthaltung nach höchsten EUStandards.
Trotzdem gehen immer mehr Regierungen mit gutem Beispiel voran und betonen, dass die Pelztierzucht moralisch nicht gerechtfertigt werden kann. Zahlreiche Länder, wie Großbritannien, Österreich, Slowenien, Kroatien, Japan oder gar Indien haben ebenfalls Pelzverbote erlassen. Es wird nun Zeit, dass alle Länder im Sinne des Tierschutzes handeln. Denn je mehr Märkte keine Pelze mehr anbieten, desto schneller wird die
Nachfrage und damit die Produktion sinken. Fakt ist nämlich: „Wer Echtpelz kauft, kauft indirekt auch den qualvollen Tod eines oder sogar hunderter hilfloser Tiere.“
Dies vorausgeschickt,
fordert der Südtiroler Landtag das römische Parlament und die römische Regierung auf,
1. ein staatliches Pelzverbot in Italien einzuführen, im Sinne der Nachhaltigkeit und Fairness zu den Tieren, sowie zum Wohle des Tierschutzes damit diese massive Tierquälerei unterbunden wird.
2. Die Möglichkeit eines „Verklagerechts“ für Konkurrenzfirmen nach deutschem Vorbild einzuführen.