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PCR-Test für Sommerferienwochen mit Übernachtung?
Das Team K weist auf eine Bestimmung der Anlage A des Landesgesetzes 4/20 hin, die nach wie vor PCR-Test für Sommerferienwochen mit Übernachtung vorsieht. Wurde hier eine Anpassung vergessen? Für die Familien bedeutet die Verpflichtung zum PCR-Test eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Maria Elisabeth Rieder ist verwundert. Nach Monaten der Nasenflügeltests in Schulen und auch in der Bevölkerung, sollen Kinder und Jugendliche für Zeltlager, Sommercamps u.ä. nun wieder PCR-Tests vorweisen. “PCR-Tests sind gerade für Kinder und Jugendliche unangenehm und derzeit auch kostenpflichtig. Ich frage die Landesregierung, ob denn nicht regelmäßige Nasenflügeltests sinnvoller wären”, meint Rieder. Der PCR-Test muss nämlich nur am Beginn der Aktivität vorgewiesen werden, Ausflüge und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind dann den Gruppen erlaubt. Außerdem kostet allein ein PCR-Test den Familien – wenn sie in selbst bezahlen müssen – teilweise mehr als die Teilnehmerbeiträge der Zeltlager, Hüttenwochen usw. Die Testpflicht gilt auch für Betreuer*innen, wovon einige vermutlich bereits vollständig geimpft sind.
Im letzten Sommer wurden den Veranstaltern Tests zur Verfügung gestellt, ist das 2021 wieder so? Diese und weitere Fragen stellt Maria Elisabeth Rieder in der nächsten aktuellen Fragestunde. “PCR-Tests zu organisieren ist aufwändiger als regelmäßig Nasenflügeltests anzuwenden. Für die Veranstalter ist das ein erträglicher Mehraufwand, mit dem viele sogar gerechnet haben”, erklärt Rieder.
Das Team K hofft, dass die Landesregierung diese Bestimmung der Anlage A nocheinmal überarbeitet, um den Kindern und Jugendlichen, sowie den Veranstaltern, abenteuerliche und fröhliche Sommercamps zu ermöglichen ohne unnötige Testschikanen, vor denen vermutlich viele zurückschrecken werden.