Im Landesgesundheitsplan 2016 – 2020 scheinen die Palliativmedizin und Hospizbetreuung nicht als eigenständiges Kapitel auf. Die Palliativmedizin findet sich nur als Randbemerkung in der Tab. 1 Grundversorgungsleistungen nach Fach (S. 47) und in der Tab. 4 Betriebsweite Funktionen (S. 57).
Laut Vorgaben des Staates (Gesetz Nr. 38 vom 15. März 2010) ist in jeder Region bzw. autonomen Provinz ein palliativmedizinisches Netzwerk mit entsprechenden Strukturen und Personal zu errichten.
Mit Beschluss der Landesregierung, Nr. 507 vom 29.05.2018 wurde eine betriebsweite komplexe Struktur errichtet. Zusätzlich wurde eine Arztstelle für Palliative-Care für jeden Gesundheitsbezirk genehmigt. In allen 4 Gesundheitsbezirken sind Palliative-Care-Teams geplant.
Aus der Beantwortung der Anfrage Nr. 85-19 „Palliativbetreuung im Südtiroler Sanitätsbetrieb“ geht hervor, dass im Gesundheitsbezirk Bruneck ein stationäres Angebot für Palliativmedizin geschaffen werden soll.
Mit Beschluss der Landesregierung vom 20. Oktober 2015 wurde das Grundkonzept des Landesnetzes zur Palliativversorgung von Erwachsenen, Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen genehmigt. In diesem Konzept wird die Pallativbetreuung in Südtirol festgelegt und beschrieben. Daraus geht auch die stationäre Betreuung von Palliativpatienten hervor. Das Konzept legt im Betreuungspfad unter Punkt 4.5 die Einweisung in eine Palliativstation vor:
„Im Falle eines Antrags auf Überweisung in eine Palliativstation hat das Team der Einrichtung auf die Erfüllung der Auswahl- und Prioritätskriterien zu achten. Der Patient, der sich in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium mit kritischer Symptomatologie befindet, kann auf Grund der folgenden Kriterien ausgewählt werden:
SIEHE TABELLE IM ANHANG
Der Verantwortliche des Palliativdienstes befindet über den Zugang zur Palliativstation von Nicht Tumorpatienten, für die es keine medizinische Behandlungsmöglichkeit gibt, die zur Heilung führen könnte, und die sich in einer klinisch kritischen Betreuungssituation befinden.“
Bei einer Einweisung in eine Palliativstation ist eine wohnortnahe Versorgung für den Patienten/die Patientin und dessen/deren Angehörige wichtig, daher ist eine angemessene Anzahl an Palliativbetten auch in der Peripherie notwendig.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufzufordern und zu unterstützen, die Errichtung von Palliativbetten im Gesundheitsbezirk Bruneck voranzutreiben.