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Offen gebliebene Fragen zur Gestaltung des Hofburggartens

Auf die seitens des Team K und der GBL gemeinsam eingereichte Anfrage – insgesamt 14 Fragestellungen – wurden zwar formal korrekte Antworten geliefert, inhaltlich hingegen bestätigten sie die Entscheidung der beiden Fraktionen, in der Gemeinderatssitzung des 30. Jänner 2025 gegen die Genehmigung des „Heller-Projekts“ zu stimmen.
Die Antworten seitens der Gemeindeverwaltung zeigen eine Reihe von noch ungelösten Fragen und Problematiken auf.
Die Stadtverwaltung hatte große Schwierigkeiten, das Projekt voranzutreiben: Zwischen dem Urteil des Staatsrats vom 23. Juni 2022 und der Genehmigung des Projekts der technischen Durchführbarkeit am 25. Jänner 2025 liegen immerhin 2 1/2 Jahre. Die Stadtverwaltung hat eingeräumt, dass sie nicht über das Personal verfügte, um die einzelnen Projektphasen zu verfolgen: Dies wird als schwerwiegend erachtet und könnte auch in Zukunft die Einhaltung vorgesehener Termine gefährden. Die GBL und das Team K sind der Meinung, dass der Künstler Heller für diese Verzögerung verantwortlich ist, u.a. auch deshalb, da er nicht die erforderlichen Qualifikationen besitzt. Aus diesem Grunde sah sich die Gemeindeverwaltung genötigt, zusätzlich Personal aufzunehmen, und zwar mit der Einstufung als Architekt*in.
Außerdem hat die Gemeinde offiziell bestätigt, dass es immer noch keinen Businessplan gibt und dass es keine Sicherheiten hinsichtlich der Höhe der Finanzierung durch das Land gibt.
In einem am 30. Jänner einstimmig angenommenen Änderungsantrag wurde beschlossen, dass die Einwohner*innen der Gemeinde Brixen freien Zugang haben sollten – im Schreiben der Stadtverwaltung war hingegen lediglich von einem „erleichterten“ Zugang die Rede, ohne zu präzisieren, was dies bedeutet.
Anlässlich der Präsentation des „Heller-Projekts“ hat sich Herr Günther Oberhollenzer in seinem Redebeitrag mehr als lobend über den Künstler Heller geäußert. Die GBL und das Team K erfahren nun, dass erst im Februar (also nach seiner Intervention in der Gemeinderatssitzung) vier verschiedene Kostenvoranschläge eingeholt wurden, wobei jener von Oberhollenzer der günstigste war.
Schließlich sind die beiden Ratsfraktionen der Auffassung, dass die Verwendung der Kompensationszahlungen in Höhe von 1.700.000,00 € nicht den Anforderungen des Landesgesetzes Nr. 2 vom 26. Jänner 2015 entspricht.
GBL/AES – TK
Stenico Verena Sabine Mahlknecht
Markus Frei Verena Waldboth
Barbara Wielander Elisabeth Fulterer