Es wird Folgendes vorausgeschickt:
− Der öffentliche Personennahverkehr hat eine grundlegende Aufgabe zu erfüllen: Er sollte das Recht auf Mobilität der Bürger sicherstellen, gleichzeitig die ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten und zu einer Reduzierung des motorisierten Pkw-Verkehrs führen. Letztere ist eine grundlegende Voraussetzung, will man den Klimawandel (diesbezüglich sei auf den Klimaplan 2050 verwiesen) sowie die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung bekämpfen und gesündere Städte mit einer höheren Lebensqualität für die Stadtbewohner haben;
− In der Regierungsvereinbarung SVP-Lega 2018 wurde verankert, dass eine InhouseLösung für die öffentlichen Busdienste auf den Hauptstrecken als Alternative zur Konzessionsvergabe überprüft werden solle (Kapitel 8), um die Nachhaltigkeit und Innovation in Südtirol noch besser voranzutreiben;
-Es hat sich gezeigt, dass in vielen Regionen im Alpenraum Inhouse-Modelle seit Jahrzehnten erfolgreich bestehen, weshalb es nun, nachdem die Europäische Union nach jahrzehntelangen Verlängern alter Konzessionen eine Liberalisierung fordert, die Variante diesen so wichtigen Öffentlichen Dienst mit eigenen Mitteln zu organisieren, als geeignet erscheint;
− Da in den Städten Bozen, Meran und Leifers auch der innerstädtische Verkehr durch einen Inhouse-Vertrag organisiert ist, hat man ausreichend organisatorische und verwaltungsinterne Anknüpfungspunkte, um auch landesweit den außerstädtischen Busverkehr zum Vorteil der Bürger zu gestalten;
− Es sind heute nicht zuletzt wichtige Themen des Sozialen und der Umwelt, die eine Inhouse-Lösung des öffentlichen Busverkehrs in Südtirol als geeignet erscheinen lassen: Südtirol muss durch noch umweltfreundlichere und emissionsarme Busse klare Zeichen setzen, weshalb die öffentliche Hand dies besser selbst steuert, als indirekt durch Konzessionsmodelle. Und eine Beschäftigung von Mitarbeitern, welche gewährleistet, dass zum einen faire Arbeitsbedingungen geboten werden, und zum anderen die Zweisprachigkeit des Personals garantiert wird, ist für Südtirol unabdingbar. Seit Jahren weisen die Gewerkschaften auf unhaltbare Situationen bei den derzeitigen Konzessionsnehmern hin und trotz zahlreicher Proteste, Streiks und Forderungen wurde keine Verbesserung erzielt. So ist wohl eine öffentliche Führung die einzige wirkliche Abhilfe dieses Problems, welche von Arbeitnehmern und Nutzern längst gefordert werden;
− Der durch die neuen EU-Bestimmungen und das neue Gesetz zur öffentlichen Mobilität (LG Nr. 15 vom 23. November 2015) vorgegebene Rechtsrahmen sieht im Wesentlichen neben der Konzessionsvergabe durch Ausschreibung in Teillose oder mit einem einzigen Los auch die Möglichkeit der Vergabe des Linientransportdienstes an eine Inhouse-Gesellschaft vor. In den letzten Jahren konnte man gerade im Bereich des ÖPNV feststellen, dass die Handhabung der Ausschreibungsergebnisse – insbesondere in der Phase nach der Ergebnisverkündung – sich äußerst schwierig gestaltete. Die in der Toskana, in Umbrien und Apulien gesammelten Erfahrungen zeigen nämlich, dass die als Sieger hervorgegangenen Unternehmen etliche Jahre nach der Ergebnisverkündung immer noch auf die endgültige Zuschlagserteilung warten, da die Zweitplatzierten überall Rekurs eingelegt haben;
− Die geltenden, staatlichen Bestimmungen (Art. 16 Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekrets 175/16) sehen für alle Inhouse-Gesellschaften zwingend vor, dass sie die eigene vorwiegende Tätigkeit (im Ausmaß von mindestens 80 % ihres Umsatzes) unter Beachtung der durch die eigenen institutionellen Gesellschafter festgesetzten Zielsetzungen zu erfolgen hat. Das hindert die Inhouse-Gesellschaft nicht daran, auch private Gesellschaften – insbesondere kleine Firmen, die seit jeher für die SAD als Unterauftragnehmer tätig sind – bei der Erbringung der eigenen Dienste miteinzubeziehen, wobei die Inhouse-Gesellschaft bis auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe keiner Einschränkung unterliegt, wie im Übrigen vom Staatsrat im Urteil Nr. 2765 vom 30. April 2009 bereits bestätigt.
In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit ist bei der heutigen Situation ohnehin bereits kaum ein privater Aspekt vordergründig. Dass bei dieser Dienstleistung die Finanzierung zum größten Teil schon von der öffentlichen Hand bereitgestellt wird, verstärkt diesen Umstand und die Opportunität einer lnhouse-Lösung sehr.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung:
Die Südtiroler Landesregierung legt umgehend einen Gesetzesvorschlag vor, welcher ein auf die Südtiroler Realität zugeschnittenes InhouseModell für den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in Südtirol vorsieht.