Passivrauchen ist gesundheitsschädlich, Zigarettenkippen sind giftig und für Kleinkinder bei Genuss gefährlich; schlechte Vorbilder verführen zum Rauchen und Trinken. Drei schwerwiegende Gründe, um auf Kinderspielplätzen nicht zu rauchen und Alkohol zu konsumieren. Jedoch benötigen viele Eltern und Aufsichtspersonen oft zusätzliche Ermunterung, um dieses Prinzip in die Tat umzusetzen. Rauch- und AlkoholverbotsSchilder können in Kombination mit Öffentlichkeitsarbeit einen solchen Anstoß geben.
Durch das Landesgesetz Nr. 6, vom 3.Juli 2006 „Schutz der Gesundheit der Nichtraucher und Bestimmungen im Bereich des Sanitätspersonals“ wird mit Artikel 1, Absatz 2 das Rauchverbot in Bereichen der Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Jugendliche geregelt und mit dem Dekret des LH vom 15.Mai 2007, Nr.33 die Verfahrensweisen für den Schutz der Gesundheit der Nichtraucher beschrieben.
Der mit diesem Jahr verfallene Landespräventionsplan 2016-2019 für spezifische Maßnahmen im Sinnen einer gesünderen Bevölkerung sieht in seinem Programm, das unter dem Titel „Zugewinn an Gesundheit und Lebensstile“ benannt ist, unter den 10 spezifischen Zielsetzungen unter Punkt 3 und Punkt 7 die Bekämpfung des Tabaks- und Alkoholkonsums vor.
Gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die mittels Sensibilisierungskampagnen für einen gesünderen Lebensstil nur indirekt, das heißt über die Familie und die Erziehungseinrichtungen gewonnen werden können, muss der Gesetzgeber besondere Sorge walten lassen.
Diese schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft verdienen es, gesetzlich Rahmenbedingungen vorzufinden, damit dieses Ziel für sie nicht gefährdet wird bzw. damit nicht erst mit der Übernahme eines eigenverantwortlichen Lebens jeder und jede sich für einen gesünderen Lebensstil entscheiden kann.
Aus diesem Grund sollte auch das Land Südtirol dem Umstand Rechnung tragen, dass trotz zunehmender Digitalisierung der Frei- und Betreuungszeiten von Kindern innerhalb der häuslichen vier Wände diese zusammen mit ihren erziehungsberechtigten Eltern bzw. den Großeltern immer noch den Löwenanteil der restlichen zur Verfügung stehenden Zeit auf Kinderspielplätzen verbringen.
Auch wenn mittels Verordnungen der Bürgermeister von einzelnen Gemeinden (z. B. Gemeinde Bozen) die Kinderspielplätze oft rauch- und alkoholfreien Räumen erklärt werden, fehlt hier bisher eine einheitliche übergeordnete Handhabe des Gesetzgebers.
Dies ist umso unerklärlicher, als gerade das Land Südtirol über die IDM sich über seine Werbemaßnahmen als „begehrenswertester Lebensraum“ empfiehlt; dies darf nicht nur für die Touristik gelten, sondern muss ebenso für die einheimische Bevölkerung als Prämisse gelten.
Die Landesregierung sollte sich zunehmend um Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität aller seiner Bürgerinnen und Bürger bemühen und zu diesem Zweck bereits bei unseren Kindern anfangen.
Im Ausland sind Rauchverbote auf Spielplätzen Normalität. In Frankreich ist es seit Sommer 2015 unter Bußgeldandrohung verboten, in Luxemburg wurde ein entsprechendes Gesetz in Sommer 2017 verabschiedet, in Deutschland und Österreich haben mehrere Bundesländer oder Kommunen zu ähnlichen Mitteln gegriffen. In Anbetracht der jüngsten Vorstöße in vielen Kantonen der Schweiz, denen zu Folge ähnliche Maßnahmen nur mehr eine Frage der Zeit ihrer
Umsetzung sind
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- bei der Aktualisierung und Überarbeitung des nächsten Landespräventionsplans die Bekämpfung des Tabak- und Alkoholkonsums im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu präzisieren und hierbei besonderes Augenmerk auf die Schutzwürdigkeit der Gesundheit der Kinder zu legen;
- wird die Landesregierung aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Landesgesetz vom 3.Juli 2006, Nr. 6 in die Geschäftsorgan der Gemeinden und/oder der Gemeindepolizeiordnung aufgenommen wird, damit die Kinderspielplätze und dergleichen zur absoluten rauch- und alkoholfreien Zone erklärt werden;
- dass die Landesregierung entsprechende Maßnahmen zur Überwachung dieser gesetzlichen Vorgaben vorsieht.