Die Hochfrequenztechnologie 5G soll die infrastrukturelle Voraussetzung für das mobile Internet und die Mobiltelefonie sein. Markenzeichen von 5G ist ein Netz, das quasi in Echtzeit reagiert. Zweifelsfrei eröffnet 5G den Blick in eine völlig neue Welt.
Zur Erinnerung:
Während 1G die analoge Sprachübertragung bezeichnete und 2G die digitale, machte die Internetübertragungsgeschwindigkeit mit 3G dank der UMTS–Technik sehr große Fortschritte und mit 4G ist ein aktueller Standard erreicht worden, der mit sogenannter Long Term Evolution (LTE) betrieben wird und bereits sehr hohe Datengeschwindigkeiten ermöglicht.
Stets schwingen jedoch bei diesen Technologien Befürchtungen um die Auswirkungen auf die Umwelt (Stichwort Elektrosmog) und vor allem auf die Gesundheit mit – so auch aufgrund der zig fach gesteigerten Intensität der zusätzlichen elektromagnetischen Strahlung besonders bei 5G.
In den Medien kann man mitverfolgen, dass die Umsetzung dieser Hochfrequenztechnologie mittels Errichtung von zusätzlichen Umsetzern gesundheitliche Bedenken bei den Bürgerinnen und Bürger hervorruft, die zusätzlich durch wissenschaftliche Fachliteratur untermauert werden. Diese gesundheitliche (Un–)Bedenklichkeit scheint nicht auf Bürgerinnen und Bürger bzw. das medizinische Fachpersonal beschränkt zu sein.
Die für die 5G Infrastrukturmaßnahmen zuständige Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat bedingt durch den wachsenden Widerstand einiger Kantonsverwaltungen neben dem beginnenden Ausbau des 5G Netzes gleichsam ein Bundesgremium eingesetzt, das eine Abschätzung und Bewertung der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung durch 5G Mobilfunk und dessen Strahlung vornehmen und bewerten soll. Die EU Kommission hat bereits den Beschluss gefasst, dass jedes Mitgliedsland eine Stadt und/oder eine bestimmte Anzahl an Gemeinden bestimmen möge, um das 5G als Pilotprojekt zu starten; dies verstärkt jedoch den Eindruck, dass die gesundheitlichen Risikofolgenabschätzungen der technischen Entwicklung zweit– oder gar drittrangig behandelt werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Ängste besorgter Bürgerinnen und Bürger in Südtirol wahr zu nehmen, nicht zuletzt dadurch, da durch Bürgerinitiativen in Erklärungsnot gebrachte Mobilfunkkonzerne eher eine Strategie des Schweigens und der Intransparenz verfolgen und die gesundheitlichen Bedenken der Bürger und Bürgerinnen eher missachten oder sogar als überzogen abtun.
Im Sinne des durch die EU–Verträge festgeschriebenen Vorsorgeprinzips müsste dieses auch bei aller Würdigung und Anerkennung des technologischen Fortschrittes in der Datengeschwindigkeitsübertragung mittels 5G beachtet werden, sodass gerade den territorialen öffentlichen Körperschaften und Trägern des Einklangs des Interesses zwischen gesellschaftlich wirtschaftlichen Fortschritts und Schutzes der Volksgesundheit eine besondere Sorgfaltspflicht zukommen sollte.
Unter diesem Gesichtspunkt ist es bemerkenswert, dass die Autonome Provinz Bozen–Südtirol als relative Mehrheitseigentümerin der öffentlichen Landesenergiegesellschaft Alperia AG mit 46,38 Prozent Anteilen angeblich bei einem Internetpilotprojekt, das nur mittels 5G denkbar ist, mit dem 5G Mobilfunktechnologiekonzern Huawei zusammenarbeitet. Weiters scheint die Stadt Bozen ebenfalls als Pilotstadt bei der Implementation des 5G–Netzwerks medial auf.
Dies alles vorausgeschickt wird
die Landesregierung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Gibt es einen Plan der Landesregierung mit 5G? Wenn ja, wie sieht der aus und vor allem welche Zielsetzungen, welche Zeitfenster, welche Stakeholders beinhaltet bzw. betrifft er? Wenn nein, warum gibt es keinen eigenen Plan bzw. bis wann ist geplant, einen solchen zu erstellen?
2. Wie werden den am Beispiel der Eidgenossenschaft im Wechselspiel mit seinen Kantonen geäußerten Gesundheitsbedenken Rechnung getragen; übertragen auf das Land Südtirol, wie ist die Abstimmung der Einordnung von Fragen zu 5G zwischen Land, Bezirksgemeinschaft und Gemeinden?
3. Gibt es eine wie in der Schweiz von der Landesverwaltung mit 5G im fachübergreifenden Austausch eingesetzte Arbeitsgruppe? Wenn ja, welche Ämter sind daran beteiligt. Welche weiteren Akteure sind involviert? Was ist die Rolle von Alperia, IDM, dem NOI–Techpark bzw weiteren Inhouse–Gesellschaften, sofern vorgesehen?
4. Welcher Stellenwert wird dabei der noch nicht geklärten gesundheitlichen Risikoabschätzung durch die Landesregierung eingeräumt?
5. Ergibt sich das Verhandlungsmandat zum 5G–Standard betreffenden Pilotprojekt durch die Landesenergiegesellschaft Alperia AG aus deren Satzung bzw. im Rahmen welchen Gremiums wurde wann und durch wessen Entscheidungsbefugnis die Zusammenarbeit mit Huawei betreffs IoT (Internet der Dinge) besiegelt?
6. Behält sich die Landesregierung vor allem angesichts der nicht geklärten Gesundheitsbedenken von 5G für die Bevölkerung Südtirols eine “Moral Suasion“ gegenüber ihren Agenturen und den landeseigenen Gesellschaften vor, z. B. durch die Schaffung einer ständigen Task Force in der Landesverwaltung, die durch die Vernetzung fachlich affiner Ämter in enger Vernetzung sich mit 5G auseinandersetzt? Wenn nein, warum nicht? Ist die Einsetzung einer solchen Task–Force geplant? Sind industrie–unabhängige Gesundheitsexperten Teil davon bzw. wäre geplant, sie zu involvieren?