Mit dem Landesgesetz Nr.3, vom 21.April 2017, wird der Südtiroler Landesgesundheitsdienst neu geregelt. In diesem Gesetz wird auf Durchführungsbestimmungen und auf Bewertungskriterien der Bezirksdirektor/innen verwiesen, die durch die Landesregierung erarbeitet und erlassen werden müssen.
“Entsprechend dem LG Nr.3, Absatz 15 und 16 soll an der Landesabteilung für Gesundheit ein Landesverzeichnis für jene Personen eingerichtet werden, die für die Ernennung einer Bezirksdirektorin/eines Bezirksdirektors geeignet sind. Die Generaldirektorin/der Generaldirektor wählt unter jenen Personen die Bezirksdirektorin/ der Bezirksdirektor aus, die im Landesverzeichnis als Geeignete eingetragen sind, und ernennt sie nach Anhörung der Landesregierung”, erklärt Dr. Franz Ploner.
Hier mangelt es eindeutig an Transparenz. Dieser Teil des Gesetzes wurde nie umgesetzt und Bezirksdirektor/innen weiterhin nach unklaren Vorgaben ernannt. Das Team Köllensperger forderte in einem Beschlussantrag, die Durchführungsbestimmungen zur Errichtung dieses Landesverzeichnisses und die zugehörigen Bewertungskriterien innerhalb des Kalenderjahres 2019 zu erlassen. Wie so oft, wurde der Beschlussantrag von der Mehrheit abgelehnt, weil laut Landesrat Widmann die Einrichtung des Landesverzeichnisses kurz vor Abschluss steht. “Warum stimmt man einem Antrag nicht zu, wenn eh schon alles am Laufen ist? Außerdem hätte das Verfahren bereits vor langer Zeit eingeleitet werden können”, äußert sich Dr. Franz Ploner zum Abstimmungsergebnis. Das Team Köllensperger appelliert an die Landesregierung, intransparente Vorgehensweisen zu vermeiden und hier schnellstmöglich Klarheit zu schaffen, auch um vor etwaigen Rekursen geschützt zu sein.