Die Entlastung von Bürger/innen, Unternehmen, Wirtschaft und Behörden von einem Übermaß an Vorschriften und Ansuchen kann nur mit einer Verschlankung der Bürokratie einhergehen. Dieses Thema wird nicht nur innerhalb einer breiten Bevölkerungsschicht, sondern auch seitens der Landesregierung schon seit Längerem diskutiert, weshalb mit vergangener Legislatur zum ersten Mal eine Landesrätin für „Verfahrensvereinfachung“ bestellt wurde. Zwar wird auch von Seiten der neuen Regierung die Wichtigkeit der Entbürokratisierung betont – verantwortlich und zuständig zeigt sich jedoch für diese Amtsperiode niemand. Diesbezüglich geht es in erster Linie einmal darum die Bürger und Bürgerinnen vor überhäufter Bürokratie zu schützen und durch eine bessere Rechtsetzung den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu minimieren. Dies kann einerseits mit einer Umkehrung der Bringschuld, folglich dadurch, dass nicht mehr die Bürger oder die Unternehmer Dokumente und Informationen liefern müssen, sondern die Öffentliche Hand als Dienstleister nur für Sachen, die sie sich selbst nicht besorgen kann, die Pflicht an das Volk weitergibt, erfolgen. So sieht es das Bassanini Gesetz Nr. 127 vom 15. Mai 1997 betreffend die „Verwaltungsvereinfachung“ bereits vor. Andererseits sollten zukünftig Behördengänge vermieden werden, indem das meiste digitalisiert wird. Voraussetzung dafür ist natürlich ein funktionierendes E-Government-System, welches den Austausch der Dokumente innerhalb der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Es braucht also eine einheitliche Reform des Verwaltungsapparats. Gleichzeitig sollten Gesetze vor und nach dem Inkrafttreten einem Folgekostencheck, sowie einem Bürokratiecheck unterzogen werden, um so die Wirksamkeit und Relevanz prüfen zu können. Ein derartig hohes Maß an Bürokratie führt nämlich nur zu einer bremsenden Wirkung der Politik und der öffentlichen Verwaltung. Die Senkung der Bürokratie macht aber nur Sinn, wenn zuerst die bestehenden Bestimmungen optimiert werden und daraufhin bei allen neuen Bestimmungen im Vorfeld eine Abschätzung des Bürokratieaufwandes durchgeführt wird. Es braucht einfachere und klarere Gesetze, die in sich nicht widersprüchlich sind und die nicht ständig geändert werden müssen. So zeigt auch ein Rechtsvergleich mit den Systemen und Organisationsstrukturen in den Niederlanden, Dänemark oder Schweden, dass alle genannten den Bürokratieabbau verankert haben. Auch wenn dieser in Art und Weise grundlegend verschieden ist, so ist der Grundsatz stets derselbe: Sowohl Bürokratieabbau als auch Bürokratieprävention benötigen eine feste und neutrale Struktur und einheitliche Standards. Denn am Ende des Tages geht es sowohl darum Gesetze von bürokratischem Ballast zu befreien als auch die Bürger/innen und Unternehmen selbst von Gesetzen und Verordnungen zu entlasten. Vor allem die Niederlande nehmen diesbezüglich eine Vorreiterrolle in Europa ein. Das Land hat durch ihr eingeführtes Standard Cost Model (SCM) einen großen Nutzen für politische Entscheidungsträger geschaffen. Damit können die (oft versteckten) Verwaltungskosten von Gesetzen und Vorschriften gemessen und quantifiziert werden. Ein Einblick in diese Kosten kann den Verantwortlichen bei ihren Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung helfen. Mit besserer Rechtsetzung ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass die Qualität der Gesetze und Vorschriften verbessert und gleichzeitig unnötige Bürokratie und schwerfällige Verwaltungsverfahren abgebaut werden. Dadurch kann ein gutes Gleichgewicht zwischen notwendigen Vorschriften und minimalen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften hergestellt werden. Folglich können auch die Bürger/innen von zunehmender Verwaltungsbelastung gelöst werden.
Auch die Nachbarprovinz Trient hat im April 2018 das Landesgesetz Nr. 23 überarbeitet und treibt dadurch einen massiven Bürokratieabbau voran. Kürzere Vorlaufzeiten und einfachere bürokratische Verfahren zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der Provinz – so lautet das Ziel.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- Das Bassanini-Gesetz (Staatsgesetz Nr. 127 vom Mai 1997), folglich eine Umkehrung der Bringschuld dahingehend zu fördern, dass die öffentliche Hand sich die Informationen, die sie sich selbst besorgen kann oder gar schon besitzt, nicht mehr beim Bürger einfordert, konsequent umzusetzen.
- Eine Prüfstelle im Südtiroler Landtag zu integrieren, welche für den Bürokratiecheck und dem Folgekostencheck von Gesetzen und Vorschriften zuständig ist und analysiert welche Belastung eine eingeführte Regelung effektiv verursacht.
- Unnötige Behördengänge durch ein besseres digitales System und eine konsequente digitale Verwaltung zu vermeiden und dadurch die Bürger/innen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.