Von Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder wurde eine Anhörung der Geschäftsführung des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Gesundheitsassessorates im 4. Gesetzgebungsausschuss beantragt. Die Minderheit hat geschlossen dafür gestimmt, die Mehrheit hingegen hat die Anfrage abgelehnt. Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder zeigen sich enttäuscht: „Die Sanität wird jährlich mit 1,4 Mrd. Euro Steuergeld finanziert. Die Probleme der Sanität sind so gravierend, dass eine Anhörung der Verantwortlichen des Gesundheitssystems dringend notwendig ist. Die Sanitätsspitze sollte Konzepte vorlegen, um die aktuellen Probleme anzugehen. Der geltende Gesundheitsplan 2016-2020 ist nicht mehr aktuell.“
Ziel der Anhörung im Landtag wäre es gewesen, einen Informationsaustausch zwischen den leitenden Beamten des Gesundheitswesens und den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern zu ermöglichen. Die Anfrage zur Anhörung wurde von allen Vertretern der Opposition (Franz Ploner, Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Sandro Repetto) mitgetragen, aber von der Mehrheit (Paula Bacher, Helmuth Renzler, Franz Locher, Manfred Vallazza) abgelehnt.
„Der Sanitätsbetrieb steht vor massiven Herausforderungen. Trotz der hohen Geldzuwendungen durch den öffentlichen Haushalt empfinden die Bürger und Bürgerinnen bedauerlicherweise immer häufiger keine adäquate, zeitgerecht medizinische, ambulante und stationäre Versorgung. Die langen Wartezeiten, der zunehmende Personalmangel und die mangelnde Attraktivität des Sanitätsbetriebes erfordern dringend eine politische Diskussion. Zu Beginn der Legislaturperiode war die Leitung des Sanitätsbetriebs für eine Anhörung bereit. Jetzt haben sich offensichtlich die Zeiten geändert.“ sagt Franz Ploner.
„Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wird mit den Steuergeldern der Bevölkerung finanziert und erhält aus dem Landeshaushalt ca. 1,47 Milliarden € für das kommende Jahr. Es wäre angebracht, dass die Sanitätsspitze sich mit den Politikerinnen und Politikern im Landtag austauscht. Es zeigt sich aber, dass dieser Austausch nicht erwünscht ist. So erklärt sich die Ablehnung unseres Antrags durch die Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss.“ ergänzt Maria Elisabeth Rieder.