Angesichts der wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und des anhaltenden Mangels an ärztlichem Personal hat das Team K einen Beschlussantrag in den Landtag gebracht. Dieser zielt darauf ab, Studierenden an ausgewählten medizinischen Universitäten die Studiengebühren zu erstatten, wenn sie sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums für mindestens 4 Jahre im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu arbeiten. Außerdem soll geprüft werden, ob die Studiengebühren nicht direkt vom Land bezahlt werden können, damit Studierende die Studiengebühren nicht vorstrecken müssen.
Maria Elisabeth Rieder vom Team K betont, wie wichtig es ist, dass das Medizinstudium für alle zugänglich ist: „Das Medizinstudium darf kein Privileg für wenige sein. Für viele junge Menschen ist das Medizinstudium ein lang gehegter Traum. Sie klagen über den eklatanten Mangel an Studienplätzen, und wer den Aufnahmetest nicht besteht, verliert wertvolle Zeit bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Manche weichen dann auf Privatuniversitäten aus. Doch hier liegt das Dilemma: Die enormen Studiengebühren und zusätzlichen Kosten sind für viele Familien schlicht nicht finanzierbar.”
Eine Frage drängte sich der Team K Abgeordneten daher immer wieder auf: „Warum beschränkt sich das Land Südtirol auf den Erwerb von Studienplätzen nur an der PMU Salzburg? Wäre es nicht sinnvoller, denjenigen, die sich verpflichten, nach Abschluss der Facharztausbildung oder der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin mindestens vier Jahre im Südtiroler Gesundheitswesen zu arbeiten, die Studiengebühren direkt zu finanzieren?“ Eine konkrete Antwort auf ihre Fragen erhielt sie vom zuständigen Landesrat nicht, lediglich, dass es Überlegungen in diese Richtung gebe.
Nun wird im Herbst 2024 ein neuer Studiengang für Medizin und Chirurgie in Bozen eingeführt. Aber auch hier sieht Maria Elisabeth Rieder hohe Hürden: „Die Studiengebühren belaufen sich unabhängig vom Einkommen auf 18.000 €. Zwar haben Studierende die Möglichkeit, neben einem Stipendium an der Universität Cattolica auch um eine Landesförderung anzusuchen, vorausgesetzt, sie verpflichten sich, mindestens vier Jahre im Südtiroler Sanitätswesen tätig zu sein. Die Studiengebühren müssen aber auch in diesem Fall vorgestreckt werden. Eine immense finanzielle Herausforderung für Studierende und ihre Familien, da es oft schwierig bis unmöglich ist, solch hohe Summen vorzustrecken“.
Deshalb hoffte Maria Elisabeth Rieder auch auf eine breite Zustimmung für ihren Beschlussantrag. Der Beschlussantrag wurde von der Mehrheit leider abgelehnt.