Die Medizin und die Psychologie kennzeichnen sich im Gegensatz zu den anderen naturwissenschaftlichen Wissenschaften vor allem als sprechende Wissenschaften aus, weshalb die Sprache in der Kommunikation mit den Patienten und den Angehörigen eine ganz zentrale Rolle einnimmt. Dessen müssen wir uns bei der Anstellung von Ärzten und Pflegepersonal mit Kenntnissen nur einer Landessprache bewusst sein. Die Kommunikation in der Muttersprache ist unverzichtbar und wird in allen Gesundheitssystemen Europas bei der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern gefordert; ihnen werden, um diese Kompetenz zu erreichen, durch die Arbeitgeber mehrmonatige Sprachkurse angeboten, bevor sie in die Betreuung der Patienten eingebunden werden. Mindeststandard muss die Fähigkeit sein, praxistaugliche Arztbriefe und Behandlungsempfehlungen für die Patienten verfassen zu können.
Bereits bei der Einschreibung in die Ärztekammern werden in vielen Staaten Europas ein Sprachnachweis in der Landesprache des jeweiligen Landes verlangt, der dem B2-Sprachniveau entspricht. Zudem verlangen die Kammern zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Sprachprüfung mit C1-Niveau für die medizinische Fachsprache (dieser C1-Sprachnachweis wird fachspezifisch abgenommen). Grund dieser Vorgaben ist, dass die Qualität der Leistungen im Gesundheitssystem wesentlich von der guten Verständigung mit den Patienten und dem Klinikteam untereinander abhängt.
Die Herausforderungen des Spracherlernens sind gerade durch den Fachärzte- und Basismedizinermangel in unserem Lande bedingt durch die Anwerbung von Fachärzten mit der Kenntnis nur einer Landessprache aus dem restlichen Italien oder aus dem Ausland eminent geworben und erfordern ein offensives Spracherlernen der fehlenden Sprache entweder durch berufsbegleitende intensive Sprachkurse oder, was noch besser wäre, durch Sprachkurse vor der Eingliederung in den Arbeitsalltag, aber bereits in einem Anstellungsverhältnis. Natürlich ist dies an Bedingungen, wie beispielsweise einem längeren Verbleib im Betrieb, gebunden.
Selbstverständlich müssen wir ungeachtet dieser personellen ärztlichen und pflegerischen Notsituation die gesetzlichen Vorgaben des Autonomiestatuts einhalten, das die Zweisprachigkeit (deutsch und italienisch) der in Südtirol tätigen Akademiker einfordert (A-Sprachprüfung entsprechend C1- Niveau) und den Patienten das Recht auf Behandlung in der Muttersprache garantiert. Die Überlegung eines skalierten Spracherlernens mit Prüfungen mit speziell auf Mediziner abgestellten Sprachkursen wären sicher hilfreich, um den Kollegen die Sprachkompetenz in einer angemessenen Zeit beizubringen. Berichte aus dem Ausland belegen, dass speziell auf Mediziner abgestellte Sprachkurse geleitet durch kompetente Sprachlehrer die Sprachkompetenz von B2-Niveau innerhalb kürzester Zeit (Zeiten zwischen 4 und 6 Monaten) möglich macht. Der Sanitätsbetrieb sollte sich Gedanken machten, ob durch InhouseIntensivkurse die Sprachkompetenz nicht rascher erworben werden kann.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegepersonal, die die Landessprachen nicht beherrschen, am Beginn ihres Anstellungsverhältnisses zwei Monate zum Besuch eines VollzeitSprachkurses zu verpflichten;
- diese Maßnahme an einen Verbleib von mindestens fünf Jahren im Sanitätsbetrieb zu knüpfen, ansonsten muss der Lohn der zwei Monate zurückgezahlt werden;
- die Vollzeit-Sprachkurse speziell auf die Bedürfnisse des medizinischen Bereichs auszurichten (Inhouse-Intensivkurs);
- die Vollzeit-Sprachkurse mit einer Prüfung abzuschließen.