Die SVP hat einen Passus ins Haushaltsgesetz der Region eingebracht, um die juristischen Probleme des Brunecker SVP-Bürgermeisters Roland Griessmair zu lösen.
Denn am 26. Jänner wird vorm Verwaltungsgericht Bozen ein Rekurs behandelt in der Causa Living/Griessmair, wo es genau um den Interessenkonflikt des Bürgermeisters geht. Damit dürfte auch die Eile bei der Präsentation des Antrags erklärt sein.
Der Änderungsantrag der SVP möchte die gesetzlich vorgesehene Pflicht für den Bürgermeister einer Gemeinde, sich von Tätigkeiten im Bereich Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten in seinem Gemeindegebiet zu enthalten, aushebeln. Genau das was der Brunecker Bürgermeister seit jeher nicht befolgt hat.
Dabei geht dieser Antrag ganz klar gegen die entsprechenden Normen im staatlichen Gesetz, gegen ein entsprechendes Urteil des Kassationsgerichts, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Trient und gegen ein einschlägiges Gutachten des Innenministeriums.
Die Opposition hat heute mehrmals auf diese skandalöse und peinliche Vorgangsweise hingewiesen und die Mehrheit aufgefordert, diese „Lex Griessmair“ zurückzuziehen, jedoch vergeblich. Die Mehrheit will daran festhalten. Und so muss der Regionalrat dafür herhalten, die rechtlichen Probleme und evidenten Interessenkonflikte eines SVP-Bürgermeisters zu sanieren, wobei die Lega einmal mehr das Schoßhündchen der SVP spielt.
Die Abstimmung wird morgen stattfinden. Dieser weitere Fall von ad personam-Gesetzgebung und der Versuch, einem Gerichtsurteil zuvorzukommen, werfen ein schiefes Licht auf das Rechtsverständnis der Mehrheitsparteien und beschmutzt das Ansehen der Institutionen. Eine unerhörte Vorgangsweise, sind sich die Unterzeichner dieser Mitteilung einig.