Selbst in Stunden höchster Dramatik dürfen Transparenz und Wachsamkeit nicht zurückstehen. Das gilt auch für die Zuständigkeiten des Landtags. Daher begrüßen wir, dass ein Teil unseres Beschlussantrages, der die Erstellung eines regelmäßigen Berichts der Geldbewegungen vorsieht, vom Landtag angenommen wurde, damit die Verwendung von 500 Millionen Euro Anti-Krisen-Gelder nachvollziehbar wird.
Leider gabe es keine Zustimmung im Landtag dort, wo wir vom Team K vorgeschlagen haben, aus dem Gesetzesvorschlag der Regierung jenen Teil zu streichen, der die Pflicht zur Rückerstattung von öffentlichen Verlustbeiträgen bei Unternehmen vorsieht, deren Umsatz wieder schwarze Zahlen schreibt.
Insgesamt 500 Millionen Euro, um der Wirtschaft Südtirols wieder auf die Beine zu helfen mag eine eindrückliche Summe sein, diese wird sich aber als Schulden in den zukünftigen Planungen des Haushalts des Landes niederschlagen. Gerade deshalb braucht es ein Monitoring darüber, wie diese Gelder verwendet werden.
Heute hat der Landtag diesbezüglich grünes Licht gegeben und die Landesregierung dazu verpflichtet, einen regelmäßigen Bericht über die Transferleistungen zu erstellen und diesen dem Landtag vorzulegen, sowie ein digitales und öffentlich zugängliches Ausgaben-Cockpit zu erstellen, woraus sich die Grundlagen und Beweggründe der Mittelverwendung ableiten lassen. Wir sind überzeugt, dass dies ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation und zur Transparenz vonseiten der Exekutive ist.
Der zweite Antrag des Team K, der heute im Landtag debattiert wurde, bezog sich auf die Rückzahlung der Verlustbeträge für die Kleinunternehmen. Unser Vorschlag zielte insbesondere darauf ab, einen Passus aus dem Gesetz zu streichen, den wir für nicht akzeptabel halten und der sich wie folgt zusammenfassen lässt: Sollte ein Betrieb im Jahr 2020 weniger als 20% Umsatzeinbußen im Verhältnis zu 2019 erzielen, muss er den Beitrag samt Zinsen zurückzahlen.
Das ist laut Team K nicht akzeptabel. Man kann den Betrieben jetzt nicht Verlustbeiträge geben, welche vollumfänglich zu versteuern sind, und gleichzeitig verlangen dass sie diese bereits versteuerten Gelder samt Zinsen zurückzahlen müssen, wenn sie dann fleißig arbeiten und einiges an Umsatz, und vielleicht auch wünschenswert, an Ergebnis aufholen können bis zum Jahresende. Auch und vor allem angesichts der Tatsache, dass Teile dieser Gelder ja über Steuern ohnehin wieder zurückgekommen sind.
Die Ablehnung unseres Beschlussantrages hat uns sehr enttäuscht, da sie von einer Landesregierung stammt, die behauptet, der lokalen Wirtschaft nahe zu stehen..
Paul Köllensperger
Josef Unterholzner