Die Südtiroler Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Dieser demografische Trend bringt verschiedene Probleme mit sich, u. a. die damit zusammenhängende Zunahme der Ansuchen um Pflegegeld an das Land. In Zukunft wird es nötig sein, für jene, die Pflegefälle betreuen, also für die Hauspflegekräfte, eine Vorsorge- und Fürsorgeversicherung vorzusehen, zumal sie aufgrund ihrer zeitintensiven Tätigkeit und der damit verbundenen starken Arbeitsbelastung einem erhöhten psychischen und physischen Druck ausgesetzt sind. Das würde zudem zu einer Legalisierung der Arbeitsverhältnisse in einem Bereich – jenem der Hauspflege in der Familie – beitragen, der durch niedrige Löhne und eine mangelnde Einhaltung der Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet ist. Da in Zukunft außerdem die Familien immer weniger die Möglichkeit haben werden, pflegebedürftige Angehörige selbst zu betreuen und es folglich eine zunehmend höhere Anzahl an Hauspflegekräften geben wird, die nicht zur Familie gehören, ist es erforderlich, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen, um durch verpflichtende Fortbildungskurse einen Mindestqualitätsstandard für die Pflegeleistung zu gewährleisten. Der ideale Weg, um diese Ziele zu erreichen, wäre die Einführung eines Landesverzeichnisses der Hauspflegekräfte nach dem Beispiel des Trentino (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 3. November 2014): Das Verzeichnis, in das man sich freiwillig eintragen kann, verfolgt das Ziel, die Qualität und Professionalität der Hauspflegekräfte zu steigern (die ständige Fortbildung ist Voraussetzung für den Erhalt der Mitgliedschaft) und das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zu erleichtern. Es würde den Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, das Pflegegeld gezielt für die Bezahlung der im Verzeichnis eingetragenen Hauspflegekräfte zu verwenden. Es bräuchte somit weniger Kontrollen bei der Ausbezahlung dieser Mittel, welche – im Sinne einer gerechten und begründeten Verwendung des Pflegegeldes – ohnehin notwendig wären.
Auch Regionen wie Sardinien, Ligurien oder das Veneto führen solche Register. Die Stadtgemeinde Meran beschloss einstimmig sich für die Einsetzung eines Registers für Pflegekräfte auf Landesebene einzusetzen.
Von den Sozialpartnern wird schon lange eine Unterstützung für die Hauspflegekräfte gefordert. Viele arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen, zum Teil auch ohne Ausbildung. Laut Unterlagen der Gewerkschaft AGB-CGIL sind in Südtirol 5.200 Personen als Seniorenbetreuerinnen oder Haushaltshilfen gemeldet. Es gibt Schätzungen, dass zumindest nochmal so viele Personen unterversichert sind oder sogar „schwarz arbeiten“. Aus diesem Grund fordern auch die Gewerkschaften die Einführung eines Registers für Pflegekräfte.
Ein Register für Pflegekräfte ist ein erster Schritt schützt Betreuende und Betreute. Es unterstützt Angehörige bei der Suche nach geeigneten Pflegekräften. Die Pflegekräfte, die meist ausländischer Herkunft sein, benötigen Weiterbildung und Sprachkurse. Die Landesverwaltung muss hier handeln, um die Pflegesicherung auch in der Zukunft zu gewährleisten.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- zum Zwecke der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, der Legalisierung der Arbeitsverhältnisse und der Sicherung von Mindestqualitätsstandards für den Pflegedienst seitens der Eingeschriebenen durch die Einführung verpflichtender jährlicher Fortbildungskurse, ein Landesverzeichnis der Hauspflegekräfte vorzusehen;
- dafür zu sorgen, dass die Hauspflegekräfte über einen regulären Arbeitsvertrag mit Vorund Fürsorgeversicherung angestellt werden.