Die Südtiroler Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Dieser demografische Trend bringt verschiedene Probleme mit sich, u. a. die damit zusammenhängende Zunahme der Ansuchen um Pflegegeld an das Land. In Zukunft wird es nötig sein, für jene, die Pflegefälle betreuen, also für die Hauspflegekräfte, eine Vorsorge- und Fürsorgeversicherung vorzusehen, zumal sie aufgrund ihrer zeitintensiven Tätigkeit und der damit verbundenen starken Arbeitsbelastung einem erhöhten psychischen und physischen Druck ausgesetzt sind. Das würde zudem zu einer Legalisierung der Arbeitsverhältnisse in einem Bereich – jenem der Hauspflege in der Familie – beitragen, der durch niedrige Löhne und eine mangelnde Einhaltung der Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet ist.
Da in Zukunft außerdem die Familien immer weniger die Möglichkeit haben werden, pflegebedürftige Angehörige selbst zu betreuen und es folglich eine zunehmend höhere Anzahl an Hauspflegekräften geben wird, die nicht zur Familie gehören, ist es erforderlich, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen, um durch verpflichtende Fortbildungskurse einen Mindestqualitätsstandard für die Pflegeleistung zu gewährleisten. Der ideale Weg, um diese Ziele zu erreichen, wäre die Einführung eines Landesverzeichnisses der Hauspflegekräfte nach dem Beispiel des Trentino (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 3. November 2014): Das Verzeichnis, in das man sich freiwillig eintragen kann, verfolgt das Ziel, die Qualität und Professionalität der Hauspflegekräfte zu steigern (die ständige Fortbildung ist Voraussetzung für den Erhalt der Mitgliedschaft) und das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zu erleichtern.
Es würde den Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, das Pflegegeld gezielt für die Bezahlung der im Verzeichnis eingetragenen Hauspflegekräfte zu verwenden. Es bräuchte somit weniger Kontrollen bei der Ausbezahlung dieser Mittel, welche – im Sinne einer gerechten und begründeten Verwendung des Pflegegeldes – ohnehin notwendig wären.
Eine Analyse der Daten für den Zeitraum von 2015 bis 2017 ergibt, dass im Trentino die Zahl der eingeschriebenen Personen kontinuierlich gestiegen ist: 359 im Jahr 2015, 485 im Jahr 2016, 599 im Jahr 2017.
Vergleicht man diese Daten mit der Gesamtzahl der Hauspflegekräfte im Trentino, die sich Ende 2016 auf rund 6100 belief (Daten des NIFS aus dem Jahresbericht über die Einwanderung im Trentino 2017), so zeigt sich, dass derzeit ca. 10 % der Hauspflegekräfte in das Verzeichnis eingetragen sind.
Es besteht somit in diesem Bereich eine gute Ausgangslage. Dieses Modell sollte unseres Erachtens auch in Südtirol eingeführt werden.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- zum Zwecke der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, der Legalisierung der Arbeitsverhältnisse und der Sicherung von Mindestqualitätsstandards für den Pflegedienst seitens der Eingeschriebenen durch die Einführung verpflichtender jährlicher Fortbildungskurse, ein Landesverzeichnis der Hauspflegekräfte vorzusehen;
- dafür zu sorgen, dass die Hauspflegekräfte über einen regulären Arbeitsvertrag mit Vorund Fürsorgeversicherung angestellt werden.