Heute wurde im Regionalrat mit großer Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer Künstlersozialkasse genehmigt. Somit können sich Kunstschaffende eine kleine Zusatzrente ansparen. Wer mindestens 500 Euro im Jahr in diesen Rentenfond einzahlt, erhält 500 Euro als zusätzlichen Beitrag von der Region. Dies ist ein erster wichtiger Schritt kommentiert das Team K das neue Gesetz. Jetzt müssen aber weitere Schritte in der Absicherung und Förderung von Kunstschaffenden folgen.
„Endlich ist die lang versprochene Künstlersozialkasse Realität geworden. Jedoch trüben der recht bescheidene Unterstützungsbeitrag von jährlich 500 Euro und die noch zu definierenden Anrechtskriterien die Freude. Hoffentlich wird das Ganze am Ende nicht ein Schlag ins Kulturwasser, gerade jetzt in Covid-Zeiten. Die Kulturschaffenden wurden in den letzten Monaten sonst schon stiefmütterlich behandelt. 2600 Euro Covid-Unterstützung für 8 Monate Berufsverbot sind sehr mager. Von weiteren Förderungen habe ich bisher von den Kulturlandesräten nichts vernommen. Bis im Kulturbetrieb alle Rädchen wieder halbwegs laufen, wird es zudem noch Monate dauern. Viele Künstler/innen sind deshalb weiterhin ohne Einkommen. Ich haben heute in der Diskussion im Regionalrat die Kunstschaffenden mit den Bergbauern verglichen. Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass Menschen am Berg oder in der Kultur unter erschwerten Bedingungen und mit Einkommen, die oft meist nicht zum Überleben reichen, unsere Natur- und Kulturlandschaft pflegen, dann geht das nur über ein sinnvolles und gutes Fördersystem. Voraussetzung um diesen Weg gehen zu können ist ein Kulturkonzept für das Land und die Definition des Berufsbildes Künstler.“ so Alex Ploner über das neue Gesetz.
Das Team K hat dem Gesetzentwurf der Regionalregierung heute zugestimmt und zeitgleich eine Anfrage an die Landesregierung zu den weiteren Covid-Fördermaßnahmen für den Kulturbereich eingereicht.