Durch die Auflösung der vier Sanitätsbetriebe Bozen, Brixen, Bruneck und Meran als eigenständige Rechtsinstitute und die Errichtung eines einzigen Südtiroler Sanitätsbetriebes im Jahre 2007 als eine mit Verwaltungsautonomie ausgestattete Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die Absicht verfolgt, die organisatorischen Abläufe zu bündeln, die Entscheidungen zu beschleunigen, Synergien zu nutzen und die Kosten im Verwaltungsbereich zu reduzieren. Durch die Zusammen Sanitätsbetriebe zu einem einzigen mussten neue zentrale Verwaltungsstrukturen aufgebaut bzw. Räumlichkeiten gebaut und/oder angemietet werden. Dieser Effizienzgedanke hat bedingt, dass die peripheren Verwaltungsstrukturen ihre Zuständigkeiten abgebaut bzw. reduziert haben.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Was kostet insgesamt die neugeschaffene Zentralverwaltung aufgelistet nach Führungskräften, Funktionsstellen, Stabsstellen und Mitarbeiter/innen?
2. Was kosten die angemieteten bzw. die neu errichteten Räumlichkeiten?
3. Wie viele neue Abteilungen, Ämter und Stabsstellen wurden im Rahmen der Zusammenlegung der Sanitätsbetriebe neu geschaffen?
4. Wo sind diese neuen Abteilungen, Ämter usw. angesiedelt?
5. Konnten dadurch Verwaltungsabteilungen und –ämter reduziert und/oder abgeschafft werden? Wenn ja, wo?
6. Wie viele Abteilungen wurden in Amter umgewandelt?
7. Konnten durch die Zusammenführung der Sanitätsbetriebe zu einer einzigen Verwaltungseinheit die Kosten reduziert werden? Wenn ja, um welchen Betrag?