Dr. Franz Ploner vom Team K brachte einen Änderungsantrag zum Artikel 20 vor, der konkrete Maßnahmen zum Spracherwerb in das Gesetz aufnehmen sollte. Der Vorschlag beinhaltet: Der Sanitätsbetrieb ermöglicht den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, am Beginn des Arbeitsverhältnisses drei Monate lang Vollzeitsprachkurse bei voller Bezahlung zu besuchen. “So werden die Grundkenntnisse medizinischer Fachsprache garantiert und die Patientensicherheit gewährleistet, weil das Personal bei effektivem Arbeitsbeginn durch den Intensivkurs bereits Sprachkenntnisse besitzt und sich mit den Patientinnen und Patienten verständigen kann”, begründet Dr. Franz Ploner seinen Änderungsantrag. Im Landtag wurde ein ähnlich lautender Beschlussantrag vor Kurzem bereits abgelehnt.
Leider wurde der Änderungsantrag wie üblich von der Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. “Es gab keine klare Begründung und daher finde ich die Ablehnung unverständlich, zumal von Seiten des Landesrates und seinen Kolleginnen und Kollegen genau dasselbe gefordert wird”, so Dr. Ploner abschließend.