Der Landesgesundheitsplan 2016-2020 „Gesundheit 2020“ ist recht generell gehalten, stellt aber einige Grundprinzipien auf die man durchaus teilen kann. Was den Fortbestand der komplexen Strukturen in den kleinen Krankenhäusern und deren Organisationen anbelangt, findet man jedoch nur wenig spezifische Aussagen. So wird unter anderen festgelegt, dass für die Planung der komplexen und einfachen Strukturen die Orientierung an gesamtstaatlichen Vorgaben „empfohlen“ wird, und dass sich jegliche Veränderung im Bereich der Planung von einfachen und/oder komplexen Strukturen sich an den epidemiologischen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren muss. Der Krankenhausverbund im landesweitern Netz arbeitet mittels einer vernetzten Leistungserbringung in einem abgestuften Versorgungssystem, wobei zwischen Grund-, Schwerpunktversorgung und Versorgung mit hochkomplexen Behandlungen unterschieden wird. Grundversorgungsleistungen sind dabei alle jene Leistungen, die als Standard für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in jedem Krankenhausstandort angeboten werden. Diese Grundversorgungsleistungen werden von rund 70-80 % der lokalen Patienten in Anspruch genommen. Zusätzlich zu den Leistungen der Grundversorgung können in jedem Standort Leistungsschwerpunkte festgelegt werden. Etwaige Veränderungen sowie die Neudefinition von komplexen Strukturen werden von der Landesregierung auch aufgrund epidemiologischer Kennzahlen und Kriterien vorgenommen. Ziel ist es, die Grundversorgungsleistungen in der Inneren Medizin und in der allgemeinen Chirurgie/Orthopädie/Traumatologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie für alle KHStandorte einheitlich zu gestalten. Ohne Medizin, Chirurgie und Anästhesie kann klarerweise kein Krankenhaus sinnvoll aufrechterhalten werden.
Es sind keine spezifischen Auflistungen im Landesgesundheitsplan enthalten, vielmehr handelt es sich um Rahmenvorgaben, die bei der Erbringung der Leistung zu berücksichtigen sind. Mit der Umsetzung des Prinzips „Ein Krankenhaus – zwei Standorte“ wird festgelegt, dass die zur Grundversorgung der Wohnbevölkerung gehörenden Leistungen an allen Krankenhausstandorten in jedem Fall zu erbringen sind. Dazu kommen, auf Basis der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter an einzelnen Standorten, ergänzende Leistungen als Zusatzangebot. Außerdem sollen die bereits vorhandenen Kompetenzen des jeweiligen Standortes berücksichtigt und gestärkt werden, auch aufgrund medizinischer und epidemiologischer Notwendigkeiten, womit in spezifischen Fällen auch zwei komplexe Strukturen in beiden Standorten der Gesundheitsbezirke Meran, Brixen und Bruneck aufrechterhalten werden können. Eine Beibehaltung der derzeit in den GrundversorgungsKrankenhäusern besetzten komplexen Strukturen erscheint in diesem Zusammenhang nicht nur möglich sondern vor allem auch sinnvoll, auch weil im Sinne der wohnortnahen Betreuung in den peripheren Zonen (wo außerhalb des Spitals und der Hausärzte keine oder sehr wenige niedergelassene Ärzte arbeiten) dies erforderlich ist und nur eine Vernetzung mit dem Spital, in Zusammenarbeit mit den Allgemeinmedizinern, den Kinderärzten, sowie Gesundheits- und Sozialberufen die garantierte Grundversorgung sichern kann. Des Weiteren ist die Präsenz eines Leiters einer komplexen Struktur vor Ort unerlässlich um eine Ausbildung der Jungärzte und das Schaffen von Ausbildungsstellen in der Peripherie zu ermöglichen, was wiederum im Interesse des ganzen Landes ist.
Gesichert ist zumindest bis auf weiteres, dass die Südtiroler Krankenhaus-Landschaft mit ihren sieben Häusern bestehen bleibt. Doch mit welchen komplexen Strukturen in den GrundversorgungsKrankenhäusern? Auf Anfrage wird zwar mitgeteilt, dass die kleinen Krankenhäuser mit den definierten Leistungsprofilen weitergeführt werden, aber eine explizite Zusage zum Bestand der einzelnen komplexen Strukturen in den Grundversorgungs-Krankenhäusern fehlt. Auch aus diesem Grund hört man nicht zu Unrecht besorgte Stimmen aus diesen peripheren Spitälern. Deshalb ist eine klare und explizite Aussage seitens der Landesregierung was die Primariate an den Krankenhäusern in Innichen, Sterzing und Schlanders anbelangt, längst überfällig und Ziel dieses Beschlussantrags: einerseits um dem dortigen Personal und den dort lebenden Bürgern die derzeitige Unsicherheit zu nehmen, andererseits um eine gewisse Konstanz und damit verbunden jene Planungssicherheit zu gewährleisten, ohne die eine Suche nach neu anzustellenden Ärzten und eine Ausbildung unserer Jungärzte ein äußerst schwieriges Unterfangen wird.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung
in den Grundversorgungs- Krankenhäusern die heute bestehenden Primariate (Innere Medizin, allgemeine Chirurgie/Orthopädie/Traumatologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie) bis zum nächsten Landesgesundheitsplan also mindestens bis 2020 zu garantieren.