Das Kommunikations- und Medienwesen ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Südtirol, vor allem in Hinblick auf die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in Südtirol. Deshalb setzt sich das Kommunikationsförderungsgesetz, welches die Landesregierung im September 2015 verabschiedet hat, zum Ziel „die Freiheit und Pluralität der Medien in Südtirol zu fördern“, sowie „ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot zu gewährleisten“. (LG N.13 – Art. 1) In den Genuss der Förderung der lokalen Medienunternehmen kommen u. a. lokale Radio- und Fernsehsender, aber auch Newsportale, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse herstellen und verbreiten. Um eine nachhaltige Umsetzung dieser Ziele gewährleisten zu können, muss jedoch ein maximales Maß an Transparenz gegeben sein. Diese ist im Kommunikationssektor entscheidend, damit die Medien ihre gesellschaftliche Bedeutung zur Stärkung der Meinungsvielfalt aufrechterhalten können. Denn hinsichtlich eines so kritischen Bereiches, wie es die Medien und die Kommunikation darstellen, muss Klarheit darüber bestehen, wem die Medienunternehmen effektiv gehören bzw. welches die Gesellschafter sind. Es sollte daher nicht zulässig sein, dass Gesellschafter von Medienunternehmen sich über Treuhänder hinter Anonymität verstecken können.
Transparenz ist bei der Beitragsvergabe des Lan- des eines der wichtigsten Grundprinzipien. Unverständlich ist es daher, dass dieser Grundsatz gerade im Bereich der Medienförderung des Landes nicht vorgesehen ist, und man bei der Vergabe der Gelder der Rundfunkförderung bis heute nicht verlangt, dass die Besitzverhältnisse offengelegt werden. Dieses Prinzip gilt für alle Konzessionsnehmer in Südtirol (siehe Wasserkraft), also sollte es erst recht für die Medienförderung gelten. Auch schon deshalb, weil das Gesetz selbst sagt, dass u. a. solche Sender und Portale ausgeschlossen werden, die als Interessensvertretung politischer Parteien, Berufs-, Gewerkschafts- oder religiöser Organisationen eingestuft sind. Wer kann heute also kontrollieren, ob ein Treuhänder, der an einem Medienunternehmen beteiligt ist, nicht genau eine solche Interessensvertretung darstellt? Als erstes Recht im Kommunikationssektor muss daher gelten, dass der Erhalt öffentlicher Medienförderung an die Offenlegung der Besitzverhältnisse der Unternehmen gebunden wird. Transparenz muss hier an vorderste Front gestellt werden.
Wir schlagen vor ein sog. „Transparenzregister“ einzuführen nach deutschem und österreichischem Vorbild, in welchem lückenlos die „wirtschaftlich Berechtigten“ aller privatrechtlichen Empfänger von Fördermitteln erfasst werden. Dabei muss eine Einführung bestimmter Mitteilungspflichten mit einer Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse einhergehen. Denn wenn das öffentliche Interesse, welches die Verwendung von Haushaltsmitteln rechtfertigt, in der Förderung der Freiheit und Pluralität der Medien in Südtirol besteht, dann müssen die Besitzverhältnisse dieser Medien klar und transparent sein.
Dies vorausgeschickt verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- das Kommunikationsförderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass nur Medienunternehmen mit offengelegten Besitzverhältnissen, ohne Treuhandbeteiligungen, in den Genuss der öffentlichen Medien Förderung kommen;
- die Medienförderung selbst im Sinne der Stärkung der Vielfalt und der Unterstützung der kleineren Unternehmen zu überdenken und gegebenenfalls gerechter zu gestalten.
- das Transparenzregister der privatrechtlichen Empfänger von Fördermitteln einzuführen.