Die Flughafen – Betreibergesellschaft ABD Airport, derzeit noch zu 100% in Landesbesitz, verfügt über eine provisorische Konzession und wird vom Land jährlich mit einem Dienstleistungsvertrag ausgestattet, zur Führung des Flughafens. Auf der Grundlage des Jahresprogramms werden die der ABD zuzuschreibenden Finanzierungsmittel festgelegt. Der ABD werden überdies alle Aufwendungen im Rahmen der Tätigkeiten laut der Vereinbarung vom Land Südtirol zurückerstattet.
Die ABD Airport AG hat im Laufe der Jahre vom Land verschiedene Kapitalbeiträge für Investitionen erhalten, in Form von Kapitalerhöhungen. So weit so gut, es scheint aber, dass die damit verbundenen Abschreibungen der Investitionen als Kosten noch einmal verbucht und über den Führungsbeitrag des Landes angerechnet und abgedeckt worden sind.
Damit hätte das Land die Investitionen aber doppelt bezahlt, da es ja bereits die Investitionen selbst über die Kapitaleinlagen bezahlt hat.
Die Landesregierung wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Sinne der Geschäftsordnung ersucht:
1. Wieviele Kapitalerhöhungen der ABD Airport AG sind im Laufe der Jahre vom Land oder Unternehmen in Landesbesitz durchgeführt worden, und in welcher Höhe? (Angabe von Betrag und Jahr)
2. Welche Kosten sind der ABD jährlich für die Verlustabdeckung angerechnet worden?
3. Sind in diesen jährlichen Kosten die Amortisierungskosten für die Investitionen mit eingerechnet und vom Land anerkannt worden?
4. Welches ist die Summe aller im Laufe der Jahre anerkannten Amortisierungskosten?