Die Antworten des Landesrates Alfreider auf die Anfrage des Team K zu den Hubschrauberflügen lässt einige Fragen offen und sorgt für Verwunderung. Demnach seien in Südtirol in den letzten 1,5 Jahren insgesamt an die 40 Hubschrauberflüge in Südtirol durchgeführt worden. Zudem hat das Land keine primäre Zuständigkeit für den Luftraum. Somit führen die touristischen Hubschrauberrundflüge die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes ad absurdum, sagt Alex Ploner vom Team K.
“Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat kürzlich bei einem Treffen mit der Volksanwältin die Thematik der Hubschrauberrundflüge, mit denen mittlerweile sogar Hotels werben, angekreidet. Ich habe hierzu Anfang Juli eine Anfrage im Landtag eingereicht, nachdem mich verärgerte Bürger:innen auf die störenden Hubschrauberflüge angesprochen hatten. Dass es laut Auskunft der Landesregierung “nur” an die 40 Hubschrauberflüge jeglicher Art in den letzten 18 Monaten in Südtirol gegeben haben soll, wage ich zu bezweifeln. So sollen von Olang aus 14 Flüge, von Pontives aus ebenfalls 14 und vom Ritten aus 13 Flüge getätigt worden sein.
Was mich aber mehr verwundert ist die Tatsache, dass die Landesregierung in dieser Materie offensichtlich keinerlei Zuständigkeit hat, dies zu unterbinden. Anfang September werden 2,4 Millionen Euro für ein Nachhaltigkeitsfestival in Bozen ausgeben, wo hoffentlich auch solche Angebote kritisch beleuchtet werden. Sollte dabei herauskommen, dass touristische Hubschrauberrundflüge nicht zu einer Region passen, die sich in Zukunft als eine der nachhaltigsten Regionen Europas präsentieren will, sollten den Worten Taten folgen. Es wird also höchste Zeit tätig zu werden und diesem Treiben Einhalt zu gebieten, will man in den eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen ernst genommen werden”. so Alex Ploner.
Landesrat Alfreider schreibt in seiner Antwort an das Team K, dass das Land keine primäre Zuständigkeit im Bereich Luftverkehr hat. Da es aber Zuständigkeiten im Umweltbereich hat, verabschiedete der Südtiroler Landtag das Landesgesetz Nr.15/1997, welches den Flugverkehr in sensiblen Gebieten regelt. Verschiedene Anbieter für touristische Hubschrauberrundflüge haben aber ihre Start- und Landeflächen so gelegt, dass sie nicht in sensiblen Gebieten (über 1.600 m oder in einem Naturpark) liegen, weshalb das Landesgesetz hierauf keine Anwendung findet.
“Die Frage ist nun, ob die Landesregierung diesem umweltschädlichen Treiben zum Schutz der Bevölkerung und Natur ein Ende setzen will oder weiterhin zuschaut, sich die Hände in Unschuld wäscht, die Verantwortung nach Rom schiebt und lieber Millionen Euro in Festivals investiert, die zwar gut fürs Marketing, aber nicht wirklich hilfreich für die Lösung der Umweltprobleme sind.” so Alex Ploner abschließend.