„Die Verlustbeiträge, die jetzt gewährt und ausbezahlt werden, sind in keinem Fall zurückzuzahlen, auch nicht sofern der Umsatz – und Umsatz ist nicht gleich Gewinn – erreicht wird. Dieser Passus ist aus dem (vor kurzem verabschiedeten) Gesetz zu streichen.“ Das fordert das Team K, allen voran Josef Unterholzner, Unternehmer und Abgeordneter des Team K als Wirtschaftsvertreter, in einem Beschlussantrag für die kommende Landtagswoche.
Eine der Maßnahmen im Hilfspaket besteht in Verlust- bzw. Kapitalbeiträgen des Landes für Kleinbetriebe (Freiberufler, Selbstständige, Einzelfirmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften mit Niederlassung in Südtirol) mit maximal 5 Vollzeit-Angestellten (inklusive mitarbeitende Besitzer und Gesellschafter). Ansuchen können Betriebe, die in einem der Monate März, April oder Mai 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 50% aufweisen im Vergleich zum Vorjahr. Die Verlustbeiträge belaufen sich auf 3.000 – 10.000 Euro, je nach Anzahl der Mitarbeiter. Verlust- oder Kapitalbeiträge dienen den betroffenen Unternehmen zur Zahlung von Fixkosten in den Monaten, in denen die Tätigkeit nicht ausgeübt werden konnte. Diese Beiträge müssen jedoch versteuert werden.
Die Kriterien der Hilfeleistung haben aber mehr als nur einen Haken: Sollte ein Betrieb im Jahr 2020 weniger als 20% Umsatzeinbußen im Verhältnis zu 2019 erzielen, muss er den Beitrag samt Zinsen zurückzahlen. Das ist laut Team K nicht akzeptabel. Man kann den Betrieben jetzt nicht Verlustbeiträge geben, welche vollumfänglich zu versteuern sind, und gleichzeitig verlangen dass sie diese bereits versteuerten Gelder samt Zinsen zurückzahlen müssen, wenn sie dann fleißig arbeiten und einiges an Umsatz, und vielleicht auch wünschenswert, an Ergebnis aufholen können bis zum Jahresende. Auch und vor allem angesichts der Tatsache, dass Teile dieser Gelder ja über Steuern ohnehin wieder zurückgekommen sind.
„Deshalb fordern wir diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen“, so Paul Köllensperger.
Vielfach wird sich auch die Situation ergeben, dass ein Betrieb die Umsatzeinbußen erst zeitverzögert hat (ab Juni z.B.), und somit durch den Rost fällt. Gerade bei Einzelunternehmern und Beratern wird sehr oft der große Umsatzeinbruch im Sommer kommen, da sie jetzt noch bestehende Aufträge abarbeiten, aber die Akquise von Neuaufträgen nicht möglich ist, was sich zeitverzögert in einem Umsatzrückgang in den nächsten Monaten niederschlagen wird. Hier will das Team K eine Ausweitung des Bezugszeitraumes bis 31.10.2020.
Eine weitere Kritik kommt von Unterholzner: „Seit zwei Monaten sind wir inzwischen mit der Corona-Krise beschäftigt. Nicht nur in Südtirol, nein Corona beschäftigt derzeit die ganze Welt. Wenn wir einen Vergleich mit unseren direkten Nachbarn, Deutschland, Österreich, Schweiz anstellen, dann schneidet das Krisenmanagement hierzulande nicht gut ab. Denn trotz der Tatsache, dass Covid dort erst 2 Wochen später als in Südtirol angekommen ist, hat man es bereits um Wochen früher geschafft, dass Hilfsgelder an Unternehmen und Arbeitnehmer fließen.“
Zu dieser Einsicht ist offenbar jetzt auch die SVP gelangt, besser spät als nie, mit ihrer Entscheidung rasche Lockerungen per Landesgesetz durchzusetzen. „Es ist allerdings abzuwarten, ob die Landesregierung dann ein Krisenmanagement das diesen Namen verdient, auf die Reihe bekommt“ so Josef Unterholzner.