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Herabsetzung der Sicherheitsabstände für Kommunikationsumsetzer wirft Fragen auf

In der Gemeinderatssitzung am 30. Jänner ist aufgrund der Vorstellung, Diskussion und Genehmigung der Neugestaltung des „Hofburggartens“ ein weiterer brisanter Tagesordnungspunkt in den Schatten gestellt worden: Die „Gemeindeverordnung zur Standortbestimmung von Kommunikationsinfrastrukturen“ wurde abgeändert, die Abstände zu sensiblen Strukturen (Strukturen, wo sich Kinder, Senior*innen und Kranke aufhalten, usw.) wurden von 100 auf 50 m herabgesetzt, bei Notwendigkeit werden sogar diese Mindestabstände hinfällig.
Ganz konkret geht es in Brixen darum, auf der Kletterhalle „Vertikale“ eine Sendeanlage zu ermöglichen. Diese ist laut Team K eine sehr sensible Zone, in der laut gesetzlicher Bestimmungen eigentlich keine solche Struktur errichtet werden dürfte: Die Kletterhalle fungiert auch als Kletterschule, unmittelbar daneben befindet sich die Musikschule, der Sportbereich der Acquarena, usw.
Elisabeth Fulterer, Sabine Mahlknecht und Verena Waldboth des Team K Brixen haben deshalb eine Anfrage eingereicht und folgende Antworten bekommen bzw. nicht bekommen:
- Wieso hat die Gemeinde, trotz noch nicht abschließendem Urteil in diesem Standortbestimmungsstreit, die oben angeführten Veränderungen jetzt zur Abstimmung gebracht? Welche Rolle spielt das Gerichtsverfahren dabei? Welche Konsequenzen hat das für die Gemeinde?
Keine exakte Antwort darauf.
- In welchen Zeitabständen und von wem werden die von der Verordnung vorgesehenen Strahlungswertemessungen durchgeführt, werden diese (wie vorgesehen) und wenn ja, wo veröffentlicht und werden nur die Mittelwerte erhoben oder auch die tatsächlichen Spitzenwerte, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist?
Antwort: Es werden keine Messergebnisse automatisch erhoben, wenn diese nicht beim Labor für Luftanalyse und Strahlenschutz angesucht werden.
- Wurde bei der Herabsetzung der Mindestabstände Strahlenschutzexpertise eingeholt?
Antwort: Nein, weil diese nicht vorgesehen ist.
- Wieso muss ausgerechnet in einer so sensiblen Zone, wie jener um die Kletterhalle, eine weitere Sendeanlage errichtet werden?
Antwort: Um im Stadtkern von Brixen ein qualitativ gutes Telekommunikationsnetz aufzubauen ist es unumgänglich, in diesem Bereich eine neue Sendeanlage zu errichten
- Wie sieht, die laut Verordnung, vorgesehene „geeignete Planung der Kontrollen aus“? Wie kontinuierlich werden diese durchgeführt und wo werden sie veröffentlicht?
Antwort: die Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Sie sind im Besitz der Landesumweltagentur als technisches Organ.
- Wurden schon Strafen bei nicht Einhaltung der vorgesehen Bestimmungen verhängt?
Antwort: Nein, diese fallen nicht in die Zuständigkeiten der Gemeinde. Im Falle der Nichteinhaltung der Strahlenwerte wird die Richtigstellung von der Landesumweltagentur angeordnet.
- Wer überwacht in welchen Abständen, dass die Sendeanlagen (wie dezidiert von der Verordnung vorgesehen) stets auf den neusten technischen Stand gebracht werden um die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten?
Antwort: Die technischen Aspekte der Kommunikationssendeanlagen fallen in die Zuständigkeit der Landesumweltagentur.
Der in der Verordnung immer wieder zitierte Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht zwar auf dem Papier, wird aber laut den erhaltenen Antworten aus Sicht der Team-K-Fraktionärinnen weder transparent überwacht noch gesichert. Die Bürger*innen und wohl auch die Verwaltung haben keine Einsicht in die tatsächlich vorhandenen Strahlenexpositionen.
Fortschritt und technische Entwicklung sind gut, dürfen aber nie auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung gehen.
Das Team K erwartet sich hier – im Übrigen wie in der Verordnung auch vorgesehen – sowohl eine offene Kommunikation als auch ein aktives Einstehen und Einschreiten zum Schutz der Bevölkerung und nicht nur eine Absicherung auf dem Papier. Es zeigt sich nicht zufrieden mit den gegebenen Antworten und wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit genau weiterverfolgen.