Das zweite Autonomiestatut Südtirols aus dem Jahre 1972 legt in Artikel 13 fest, dass bei Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie die Konzessionsinhaber die Pflicht haben, den Provinzen Bozen und Trient jährlich und unentgeltlich für öffentliche Dienste und für bestimmte, durch Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung zu liefern. Diesbezüglich muss der Strom entweder beim Kraftwerk oder längs der Hochschulspannungsleitung zu Transport und Verteilung, die mit dem Kraftwerk verbunden ist, an der Stelle abgegeben werden, die für die Provinz am günstigsten ist. Diesen „Gratisstrom“ gibt es als Gegenleistung dafür, dass die großen Konzessionen das öffentliche Gut Wasser zur Stromproduktion nutzen dürfen. Das klingt ja eigentlich alles schön und gut. Die großen Stromanbieter des Landes, wie früher ENEL, Edison oder Alperia zahlen jedoch einen fixen Geldbetrag anstatt der Abgabe der vorgeschriebenen 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung. Das Land hat folglich jahrelang einen geringeren Preis bzw. den staatlichen Stromtarif als Entschädigung erhalten hat, ein enormes Verlustgeschäft für Südtirol. Außerdem hat der Staat mit 1994 die Stromwerke neu klassifiziert, weshalb die großen Ableitungen viel weniger wurden, da der Nennwert erhöht wurde. Und in Südtirol?
Die Südtiroler Landesregierung hat Ende letzten Jahres einen Bonus für alle Familien mit Erstwohnsitz in Südtirol auf die Stromrechnung beschlossen. Zunächst beträgt der 50–60 Euro und könnte sich in den kommenden Jahren auf 70 – 80 Euro weitererhöhen. Da es Kritik u.a. seitens der Verbraucherzentrale gab, dass der Bonus bis jetzt immer direkt an das Land geflossen war, wird dieser nun gleich den Familien auf der Stromrechnung gutgeschrieben und sorgt dadurch für eine Entlastung der Haushalte.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
1) Wie viel beträgt die Differenz zwischen dem Wert des gesamten Gratisstrom Südtirols, der dem Land jährlich zusteht und den effektiv kassierten eingenommenen Beträgen seit 1972?
2) Welche großen Wasserableitungen zahlen heute, seit 1994, die Abgabe ans Land, und wie viel?
3) Welche großen Wasserableitungen zahlten von 1972 bis 1994 die Abgabe, und wie viel?