Arbeitnehmer/innen, Selbständige, UnternehmerInnen, Dienstleister und Handwerker – wer von der Corona Krise betroffen ist, erhält finanzielle Unterstützung und GIS-Befreiungen bzw. Reduzierungen unter gewissen Voraussetzungen. Die Tourismusbranche erhält sie bedingungslos. So nicht, meint das Team K.
Seit Monaten braucht es in fast allen Sektoren finanzielle Hilfen und Abfederungsmaßnahmen. Die Corona-Krise betrifft nahezu alle. Viele warten noch auf die versprochenen Hilfen oder bekommen keine Unterstützung, da sie nicht berechtigt sind. “ArbeitnehmerInnen mussten nachweisen, dass sie ihre Arbeitsstelle wegen der Pandemie nicht antreten konnten, ansonsten gab es keine Covid-Soforthilfe. Außerdem wird für das Fortführen der Unterstützung die EEVE des Vorjahres als Berechnungsgrundlage herangezogen. Viele bürokratische Hürden – aber der Tourismus genießt ein Gießkannenprinzip”, erklärt Maria Elisabeth Rieder.
Eine bedingungslose GIS-Befreiung für den Tourismus, stellt laut Team K eine Ungleichbehandlung dar. Reduzierungen für Sektoren, die Umsatzeinbußen erlitten haben sind richtig und wichtig, aber keine wahllose Befreiung wie im Tourismus. In vielen Tourismusgebieten unseres Landes brachte die Wintersaison Rekordzahlen und auch jetzt im Sommer haben viele Betriebe wieder eine gute Buchungslage. “Das ist eine sehr positive Entwicklung”, meint Paul Köllensperger, “doch während im Nachtragshaushalt festgelegt wird, dass Unternehmen, Handwerker und Dienstleister Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr nachweisen müssen, gilt das für den Tourismus nicht. Das finde ich nicht in Ordnung und beweist wieder einmal, dass die Politik im Lande maßgeblich von den Verbänden bestimmt wird.”
Die GIS-Befreiung für Tausende von Tourismus-Betrieben bedeutet fehlende Einnahmen im Landeshaushalt bzw. in den Kassen der Gemeinden. Die Landesverwaltung wird zwar 80% der Ausfälle an die Gemeinden erstatten, aber auch dies erst innerhalb Juni 2021. Auf den restlichen 20% bleiben die Gemeinden sitzen und haben zurzeit auch beträchtliche Mehrausgaben zu stemmen. Für Investitionen bleibt kaum Spielraum, die laufenden Kosten werden mühevoll abgedeckt. In einem Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt schlägt das Team K vor, die Befreiung oder Reduzierung der GIS für den Tourismus an Umsatzeinbußen zu koppeln. “Nur wer im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr Umsatzeinbußen von mehr als 50% nachweisen kann, soll von der GIS befreit werden. Die Politik ist verpflichtet, hier gleiche Regeln für alle zu schaffen“, erläutert Paul Köllensperger den Vorschlag des Team K.